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Die 38. Landesvertreterversammlung der Architektenkammer Baden-Württemberg fand am 23. und 24. November 2012 im Forum am Schlosspark in Ludwigsburg statt. In der ehemals zweitgrößten Garnisonsstadt Deutschlands seien 1994 die letzten Soldaten abgezogen – eine große Chance für die Entwicklung der Strukturen, so Baubürgermeister Hans Schmid als Vertreter der gastgebenden Stadt.
Zum 14. Mal konnte Wolfgang Riehle das Architektenparlament als amtierender Präsident begrüßen. Einen umfangreichen Rückblick auf 2011 gewähre der druckfrisch vorliegende Geschäftsbericht, deshalb wolle er sich in seiner Rede ausschließlich nach vorne orientieren.
"Einfach gestalten": auf diese Formel habe man sich als Jahresmotto 2013 verständigt. Riehle erläuterte die Gedanken, die dahinter stehen. Statt sich immer nur mit den komplexen Rahmenbedingungen für das berufliche Tun auseinanderzusetzen, ginge es um „eine inhaltliche Rückbesinnung auf unsere eigentliche Aufgabe als Architekten und Stadtplaner: auf das Gestalten!“
Denn die wahre Herausforderung läge nicht darin, irgendwelche Nachhaltigkeitskriterien oder die jeweils gültige EnEV einzuhalten, genauso wenig wie es vordringlich darum gehe, barrierefreien und generationsneutral nutzbaren Raum zu schaffen. Stattdessen sieht Riehle die genuine Aufgabe des Berufsstands darin, „unserer gebauten Umwelt unter Würdigung all dieser wichtigen Aspekte aktiv Gestalt zu geben.“ Entscheidend sei das architektonische Ergebnis als Ganzes. „Erst wenn es uns gelingt, eine uns gestellte Aufgabe unter Anwendung zeitgemäßer – oder noch besser: zukunftsfähiger – Anforderungen zu einem zeitlos guten, beständigen Ergebnis zu führen, haben wir neben vielfältigem Wissen auch tatsächliches berufliches Können unter Beweis gestellt.“
Einfach gestalten: zusätzliche Attraktivität bekommt das Motto aufgrund der Doppeldeutigkeit des Begriffs „einfach“. Unbetont gesprochen dient es der emotionalen Verstärkung des Wortes „gestalten“, betont nimmt es den Sinn von „unkompliziert“ an. Und warum in der letztgenannten Bedeutung? Dazu der Präsident: „Es gibt kaum etwas Schwierigeres, als komplexe Sachverhalte auf einfache Botschaften einzudampfen – und dies gilt ganz besonders in der Architektur, deren Qualität sich nicht nur Fachleuten, sondern vor allem den Menschen ohne Architekturausbildung gewissermaßen non-verbal mit nachvollziehbaren, spür- und erlebbaren Botschaften mitteilen sollte.“
Wie passend und flexibel anwendbar die Landesvertreter das Motto fanden, dafür gab’s im Laufe der zwei Sitzungstage vielfache Beispiele. Besonders charmant brachte es Uli Elwert zum Einsatz, der die Entlastung des Landesvorstands beantragte: „Es war eine überzeugende Demonstration Ihrer Arbeit. Dazu sagen wir Danke und ‚einfach weiter so‘ – nachdem dieses Motto nun zirkuliert.“
Kurz und knackig war die Präsidenten-Rede „nicht zuletzt, um den Dialog mit der Politik zu fördern und möglichst vielfältige Informationen im O-Ton weitergeben zu können“. Denn noch nie waren bei der Landesvertreterversammlung so viele und auch protokollarisch so hochrangige Politiker zu Gast – einmal mehr ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die Architektenkammer Baden-Württemberg im Laufe der letzten Jahren im berufspolitischen Bereich zum vielfach gesuchten Ansprechpartner gemausert hat, mit dem intensiv und auf Augenhöhe verhandelt wird.
Ernst Burgbacher (FDP) ist Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem federführenden Ministerium in Sachen HOAI-Novelle. „Diese ausdifferenzierte Regelungsmaterie ist eine deutsche Besonderheit und im EU-Vergleich einzigartig“, so Burgbacher. Brüssel übe hier großen Druck aus und strebe eine europaweit einheitliche Regelung an. Aber er sehe die Vorteile der HOAI, deshalb verteidige er sie in Brüssel. Was den Zeitplan betrifft, zeigte sich der Staatssekretär zuversichtlich, dass die Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Honorarfestlegung und der Referentenentwurf pünktlich vorliegen: „In der ersten Hälfte 2013 werden wir die HOAI zum Abschluss bringen … es steht außer Frage, das müssen wir schaffen und das werden wir auch schaffen,“ so Burgbacher. Die Zusammenarbeit mit dem informellen Begleitkreis aus den Reihen der Auftragnehmer und Auftraggeber sei sehr konstruktiv verlaufen.
Riehle gab seiner Besorgnis Ausdruck, dass sich in der neuen HOAI Honorarminderungen bemerkbar machten, die mit Rationalisierungseffekten im Bereich der EDV begründet würden. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass sich beispielsweise über CAD die Visualisierung der noch nicht gebauten Architektur auf Knopfdruck abrufen ließe. Richtig sei, dass der Weg in die EDV die Büros zunächst zu Investitionen nötige und der Arbeitsaufwand wesentlich größer würde, weil viele Bauherren inzwischen nicht nur zwei Varianten, sondern zehn erwarteten.
Burgbacher richtete den Blick auf gesamteuropäische Zusammenhänge. Die Öffnung des Binnenmarktes sieht er als Glücksfall für die deutsche Wirtschaft, denn dadurch hätte sich der Mittelstand gut entwickeln können. Dessen Erfolg schreibt er auch der verlässlichen Bankenstruktur mit Genossenschaftsbanken und Kreissparkassen zu, einer deutschen Spezialität. Darüber hinaus wirkten sich die Regulierung der freien Berufe, die Selbstverwaltung der Wirtschaft durch Kammern, die duale Ausbildung, die bedarfsgerecht für Nachwuchs sorgt, sowie die besondere Kultur von Familienunternehmen ebenfalls sehr positiv aus.
Als weiteres Mitglied des Bundestags richtete Steffen Bilger (CDU/CSU) Grußworte an die Versammlung. Zu den wichtigen Themen bei seiner politischen Arbeit gehörten die HOAI-Novelle, mit der sie sich im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beschäftigten, sowie „die Energiewende, über die der Bundestag gestern debattiert hat. Da sind wir auf Sie angewiesen.“
Neuigkeiten zum Bauordnungsrecht hatte Claus Schmiedel, Fraktionsvorsitzender der SPD im baden-württembergischen Landtag, mitgebracht. Er stellte Eckpunkte vor, die in der Novellierung der LBO geplant sind: Unter anderem werden künftig in Neubau-Wohnungen Brandmelder gefordert, sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze. Für den Stellplatznachweis gibt es mehr Spielraum unter Berücksichtigung anderer Mobilitätsangeboten z.B. Carsharing. Dafür soll das Kenntnisgabeverfahren auf Bauprojekte begrenzt werden, die sich zu 100 Prozent an die Vorgaben des B-Plans halten.
Mit großem Beifall bedachten die Landesvertreter Schmiedel, als er zum Thema energetische Sanierung das „Zubäppen mit Wärmedämmung“ kritisierte und von der Möglichkeit, andere Wege zu beschreiten, berichtete: ein 8-Familien-Haus mit Photovoltaik, Wärmepumpe und Niedrigenergieheizung versehen war bei der Modellrechnung hinsichtlich Effizienz, Kosten und CO2-Einsparung klar einem solchen Gebäude überlegen, das man mit einer Wärmedämmung eingepackt hatte.
Hinsichtlich Zukunftsprognosen wird sich bis 2030 die Zahl der Einwohner im Südwesten deutlich erhöhen. Hier forderte Schmiedel ausdrücklich, die von der Politik initiierte Baulandverknappung und die damit künstlich nach oben getriebenen Baulandpreise zu beenden und stattdessen neue Flächen auszuweisen.
Dem wollte Andrea Lindlohr MdL, stellvertretende Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, nicht zustimmen: Innenentwicklung käme ganz klar vor Außenentwicklung. Nur wenn jene nachweislich nicht möglich sei, würde man neue Flächen ausweisen. Lindlohr nahm die Gelegenheit wahr, zu einer breiten Palette von Architekten-Belangen Bezug zu nehmen. Zum nachhaltigen Bauen, zu einer menschengemäßen Stadt- und Siedlungsentwicklung anhand eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts, zur energieeffizienten Modernisierung von Gebäuden im Sinne des Klimaschutzgesetzes. Letztere läge momentan bei lediglich einem Prozent. Man habe in dem Bundesrat einen Kompromissversuch gestartet, um die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen auf den Weg zu bringen, denn auf eine Regelung warte man bereits seit einem Jahr.
„Die Baukultur kommt, Herr Riehle.“ So die gute Nachricht, die Lindlohr abschließend überbringen konnte. Beim Minister für Verkehr und Infrastruktur seien mittlerweile neben einer Referentenstelle auch Sachmittel eingerichtet. Als ein Element dieser Initiative werde das Land künftig einen Staatspreis für Baukultur ausloben. „Wir können zu Ihrer Zufriedenheit Vollzug melden.“ Und wirklich zeigte sich der Kammerpräsident sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit: „Danke, dass Sie sich so intensiv mit unserer Materie beschäftigen.“ Darüber hinaus nutzte er die Gelegenheit den Koalitionsparteien nahezulegen, in den Nachhaltigkeitsbeirat auch einen Vertreter der Architektenschaft zu berufen.
Aus dem Aufsichtsministerium überbrachte Professor Dr. Willi Weiblen Grüße. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sei nicht nur für die Unterhaltung und Sanierung des großen landeseigenen Immobilienbestands zuständig, sondern, seine eigene Abteilung, insbesondere für die wichtigen Förderbereiche im Wohnungswesen, der Denkmalpflege und der städtebaulichen Erneuerung. „Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 ist Ausdruck der sozialen und ökologischen Neuausrichtung unserer Wohnungspolitik.“ Schwerpunkte lägen auf der Energieeffizienz bei Neubau und Sanierung sowie der behindertengerechten Modernisierung des Bestands von Mietwohnungen. In 2013 solle es Erleichterungen bei der Zuschussgewährung und der Belegungsbindung geben. Präsident Riehle dankte dem nun leider aus seinem Amt scheidenden Ministerialdirigenten für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit über viele gemeinsame Jahre hinweg.
Die traditionell gute Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg kam im Grußwort von deren Präsidenten Rainer Wulle zum Ausdruck. Die beiden Kammern kooperierten in zahlreichen Themenfeldern in engem Schulterschluss.
Aus aktuellem Anlass sprach auch der Vorsitzende vom Verwaltungsrat des Versorgungswerks der Architekten, Dr. Eckart Rosenberger, zu den Landesvertretern. In einer Zeit großer Turbulenzen an den Finanzmärkten seien auch Staatsanleihen nicht mehr überall sicher bzw. wenig rentabel. Deshalb habe man „zeitnah deutliche Veränderungen in der Struktur der Kapitalanlagen eingeleitet und im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit auch die Rücklagen erhöht.“ Ein im September in der Zeitschrift Capital erschienener Artikel habe unter dem Titel „Kartell der Geheimniskrämerei“ ein düsteres Bild über Zustand und Zukunft der 89 deutschen Versorgungswerke gezeichnet, was wiederum einige verunsicherte Mitglieder auf den Plan gerufen habe. In aller Deutlichkeit wies Dr. Rosenberger den Vorwurf der Intransparenz in der Geschäftspolitik zurück. Das Versorgungswerk der Architekten unterläge einer strikten Prüfung durch die gewählten Berufsvertreter, durch das Land Baden-Württemberg sowie einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Mit Verweis auf die von einzelnen Schwankungen unbeeinflussten langfristigen Kapitalanlagen sowie der hohen Finanzkompetenz der eigenen Verwaltung zog der Vorsitzende das Fazit: „Sie müssen also nicht um Ihre Renten bangen!“
Frei oder baugewerblich tätig? Ist diese Unterscheidung notwendig und zeitgemäß? Schon im Vorjahr hatten sich die Landesvertreter engagiert zu diesem Thema ausgetauscht, es war Gegenstand einer Arbeitstagung, außerdem gab es dazu zahlreiche Rückmeldungen aus der Architektenschaft. Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle berichtete vom Ergebnis einer Umfrage unter Mitgliedern: „Rund ein Drittel befürwortet eher eine Änderung, ein Drittel möchte, dass die bisherige Regelung bleibt und ein Drittel ist unentschlossen.“ Die Antworten wiesen eine deutliche Altersabhängigkeit auf: Je jünger die Mitglieder, desto eher seien sie an Änderungen interessiert.
In seinem Statement umriss Präsident Wolfgang Riehle die Ziele, die er mit dem Vorstoß verfolgt: „Wir möchten die Dinge vereinfachen und auf den Punkt bringen.“ Die unterschiedlichen Tätigkeitsarten zögen eher etwas Diskriminierendes nach sich. „Für uns ist es wichtig die ‚Marke Architekt‘ zu platzieren.“ Mitnichten wolle er den freien Beruf abschaffen und einer „Verseuchung durch Baugewerbliche“ – auf diesem Niveau sei er von einigen Kollegen angegangen worden – Tor und Tür öffnen. Dem Präsidenten geht es vielmehr darum, das "Schubladendenken" für die Kammermitglieder aufzugeben und stattdessen alle unter einem Berufsethos zu sammeln. Die komplette Architektenschaft solle sich ausschließlich am Qualitätskriterium orientieren, eine Möglichkeit zur verfeinernden Differenzierung böten die geplanten Fachlisten. Über diese Handlungsschiene ließen sich verlorengegangene Marktanteile wiedergewinnen.
Als deutlicher Gegenpol platzierte sich Professor Peter Schürmann, Freier Architekt und Vorsitzender des baden-württembergischen BDA-Landesverbands. Persönlich habe er überhaupt nichts gegen baugewerbliche Tätigkeit einzuwenden. Doch warum solle man eine völlig logische Regelung abschaffen? „Es sind Nebeldiskussionen, die hier stattfinden.“ Linguisten sprächen in diesem Fall von einer „irreführenden Komplexitätsreduktion“. Sie würde typischerweise von denen, die etwas durchsetzen wollten, unter dem Vorzeichen scheinbarer Vereinfachung ins Feld geführt werden. Richtig sei, dass der freie Architekt zunächst als unabhängiger Sachwalter zu agieren habe. „Da ist nichts verworren und unklar.“ Was er hingegen nicht verstehe: „Warum fühlen sich die Baugewerblichen in einer Schmuddelecke?“ Die beiden Tätigkeitsarten verglich er mit rotem und weißem Wein, von denen beide über unumstrittene Qualitäten verfügten; gleichwohl müsse man dem Verbraucher zugestehen, seine Entscheidung selbst zu treffen. Schürmann schlug vor, dass sich die Beamteten, Angestellten und auch baugewerblich Tätigen selbstbewusster darstellen, denn das seien alles „tolle und klassische Tätigkeitsfelder“.
Um sich von den Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen berichten zu lassen, hatte man auch Heinrich Pfeffer, Mitglied im Vorstand der dortigen Architektenkammer, aufs Podium gebeten. Denn in NRW gibt es keine Unterscheidung zwischen der Tätigkeitsart frei bzw. baugewerblich. Dazu Pfeffer: „Ich bin nicht sicher, ob wir aus dem Land der Glückseligen kommen. Diese Diskussion, die Sie hier führen, täte uns eigentlich auch sehr gut.“ Wie sehr die konkrete Debatte eine ortsspezifische Prägung trägt, machte er ebenfalls deutlich: „Der baugewerblich tätige Architekt ist außerhalb von Baden-Württemberg der große Unbekannte. Was wird da subsummiert?“ Laut Pfeffer muss es darum gehen, mit einer gemeinsamen starken Stimme zu sprechen.
„Ich habe keine Angst vor dem Neuen und der Veränderung, aber vor dem Alten und dem Bewahren“: Dieses Zitat von John Cage stellte Dr. Fred Gresens richtungsweisend an den Anfang seines Beitrags. Als Architekt und gleichzeitig professioneller Bauherr – Gresens ist Vorstandsvorsitzender einer großen Baugenossenschaft – orientiere er sich einzig an der Leistung. Keiner frage, ob diese von einem frei oder einem baugewerblich tätigen Architekten komme. „Sie müssen schauen, wie wir von außen gesehen werden. Wir müssen die Bauherren mit Leistung überzeugen und nicht Verwirrung schaffen.“
Verwirrung könnte sehr wohl geschaffen werden, träte man mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit, warnte Architekt Thomas Herrmann. Er befürchte eine plakative Zuspitzung, die sich äußerst kontraproduktiv auswirken könnte, und gab zu bedenken: „Wir werden wieder als Experten gesehen. Die Politiker ziehen uns als unabhängige Berater hinzu.“ Vor diesem Hintergrund scheine ihm die ganze Diskussion „aus der Zeit gefallen“. Stattdessen schlug er vor, die Umtragungsmodalitäten zwischen frei und baugewerblich so leicht wie möglich zu machen und die verschiedenen Tätigkeitsarten jeweils klarer zu definieren, was dann auch „Licht in die Grauzone der Baugewerblichkeit“ brächte.
Worin sich alle einig sind: Die angestoßene Diskussion ist wichtig und schon deshalb sinnvoll, weil sie zur schärferen Profilierung des Berufsbilds dienen kann. Entsprechend gaben die Landesvertreter ihr Votum ab – die überwiegende Mehrheit sprach sich dafür aus, die Diskussion zunächst kammerintern weiterzuführen.