Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Text des Architektengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 28. März 2011 (GBl. vom 12. April 2011, S. 152), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2024 (GBl. Nr. 30, S. 1, 5)
Änderungshistorie seit 2011
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
einsehen und Bestellung abschließen