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Seit 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz. Demnach darf kein Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, weniger als den festgesetzten Mindestlohn verdienen. Mit Einführung des Mindestlohngesetzes betrug die Höhe des Mindestlohns 8,50 Euro brutto je Zeitstunde und wurde stufenweise angehoben und beträgt ab dem 1. Januar 2026 je Zeitstunde 13,90 Euro brutto
Für den Berufsstand relevante Informationen stehen im Merkblatt Nr. 19 "Das Mindestlohngesetz im Architekturbüro".
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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