Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Berufsgerichtsverfahrens nach dem Architektengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1975 GBl. S. 588 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2016 (GBl. 2017 S. 1)
I. Einrichtung der Berufsgerichte II. Kammeranwalt III. Allgemeine Verfahrensbestimmungen IV. Verfahren vor dem Berufsgericht V. Verfahren vor dem Landesberufsgericht VI. Wiederaufnahme des Verfahrens VII. Strafvollstreckung VIII. Kosten IX. Begnadigung X. Schlussbestimmung
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
einsehen und Bestellung abschließen