Wahl der Mitglieder der Landesvertreterversammlung
Wahl des Kammerbezirksvorstands
Wahl des Landesvorstands
Wahl der Ausschüsse, Kompetenzteams, Projektgruppen, Arbeitskreise
Bestimmung der Delegierten zur Bundeskammerversammlung
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat als Aufsichtsministerium gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes mit Schreiben vom 8. Mai 2026 auf Antrag der Architektenkammer die von den Landesvertretern und Landesvertreterinnen am 6. Mai 2026 per Umlaufverfahren beschlossenen Änderungen der Wahlordnung genehmigt. Auf die beschlossenen Änderungen wird in Ausgabe Q3/2026 Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg, als Mitteilungsblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg hingewiesen. Die genehmigten Änderungen wurden gemäß § 17 Satz 5 der Satzung der Architektenkammer im Internet auf der Seite www.akbw.de in der Rubrik Kammer / Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und bekanntgemacht: www.akbw.de/recht/amtliche-bekanntmachungen.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.