Gemäß § 15 Architektengesetz beschließt die Landesvertreterversammlung eine Satzung mit Bestimmungen über
den Sitz der Kammer,
die Vertretung, die Geschäftsführung und die Verwaltungseinrichtungen der Kammer,
die Beitrags- und Gebührenordnung,
die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung und die Abnahme der Jahresrechnung,
die Wahl, die Amtsdauer, die Zusammensetzung und die Befugnisse der Organe,
die Einberufung und Geschäftsordnung der Landesvertreterversammlung,
die Berufspflichten (Berufsordnung),
die Schlichtungsordnung,
die Form und Art der Bekanntmachungen
die Fort- und Weiterbildungsordnung,
das vor der vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungserbringung zu beachtende Verfahren,
die Inhalte der praktischen Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen, deren Bewertung sowie die Organisation, Anerkennung und Überwachung von im Ausland erbrachten Teilen des Berufspraktikums,
die Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 4 Absatz 7 und 8.
Die Satzung ist so auszugestalten, dass insbesondere die Belange aller Fachrichtungen gewahrt sind. Die Satzung und die Änderung der Satzung bedürfen der Genehmigung des Aufsichtssministeriums.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat als Aufsichtsministerium gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes mit Schreiben vom 27. Februar 2026 auf Antrag der Architektenkammer die von den Delegierten der 52. Landesvertreterversammlung am 28. und 29. November 2025 beschlossenen Änderungen der Satzung genehmigt. Auf die beschlossenen Änderungen ist in Ausgabe 12/2025 Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg, als Mitteilungsblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg hingewiesen worden. Die genehmigten Änderungen wurden gemäß § 17 Satz 5 der Satzung der Architektenkammer im Internet auf der Seite www.akbw.de in der Rubrik Kammer / Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und bekanntgemacht: www.akbw.de/recht/amtliche-bekanntmachungen.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.