Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Erläuterungen zur Beitragsordnung: Festsetzung der Kammerbeiträge und Möglichkeiten der Beitragsermäßigung
Die Landesvertreterversammlung der Architektenkammer Baden-Württemberg beschließt die Höhe der Jahresbeiträge und die Beitragsordnung. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Alters-, Berufsunfähigkeits- oder volle Erwerbsminderungsrente beziehen und keine oder nur geringfügige Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit als Architekt/in bzw. Stadtplaner/in erzielen, können ihren Beitrag auf den Mindestsatz reduzieren lassen. Bei Vorliegen bestimmter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, u.a. Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, können Mitglieder – unabhängig von ihrem Alter – eine Ermäßigung des Beitrages beantragen.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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