Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Informationspflichten für Kammermitglieder aus dem "Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen" (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
Seit dem 1. Februar 2017 haben selbständig tätige Kammermitglieder unter bestimmten Voraussetzungen weitere Informationspflichten gegenüber Bauherren, die Verbraucher sind. Diese ergeben sich aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19. Februar 2016.
Das Merkblatt liefert mit 10 Fragen – 10 Antworten einen Überblick.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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