Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Hinweise zur Herstellung notwendiger Stellplätze nach Landesbauordnung mit
Einführung- Auszug aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg §§ 37 und 74, (2)- Auszug aus der Begründung zum LBO-Änderungsgesetz 2019- Pflicht zur Herstellung von Fahrradstellplätzen- Rechtsstellung der VwV Stellplätze- Neuerlass der VwV Stellplätze 2022
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 28. Mai 2015 – AZ.: 41– 2600.0-13/187, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22. Juni 2022 – Az.: MLW22-26-204/187/16
Anhang 1: Richtzahlen für Kfz-StellplätzeTabelle A - Kriterien ÖPNVTabelle B - BemessungszahlenAnhang 2: Richtzahlen für Fahrrad-Stellplätze
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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