Merkblatt Nr. 610: Landesbauordnung LBO in der aktuell gültigen Fassung vom 16. März 2026
Am 28. Juni 2025 trat das "Gesetz für das schnellere Bauen" vom 18. März 2025 als große LBO-Novelle in Kraft. Mit der Änderung der Landesbauordnung und den anderen Regelungen in diesem Artikelgesetz sollten die baurechtlichen Verfahren optimiert und beschleunigt werden sowie bauliche Standards abgebaut und der Ausbau erneuerbarer Energien erleichtert werden. Das Merkblatt erläutert ausführlich diese Änderungen. Zuletzt hat Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Bauberufsrechts die Verfahrensfristen des § 54 an die Zustimmung der Gemeinde nach BauGB angepasst und die Verfahrensfreiheit bei Solaranlagen auf zugehörige Einfriedungen sowie technischen Nebenanlagen erweitert, in Kraft getreten am 28. Februar 2026. Im Gesetzblatt Nr. 44 vom 15. April 2026 erfolgte dann die Bekanntmachung der Neufassung der Landesbauordnung vom 16. März 2026. Änderungen sind mit der Neufassung nicht verbunden.
Inhalt des Merkblatts:
Einführung – die Landesbauordnung Baden-Württemberg
Änderungen der Landesbauordnung 2025 und 2026
Weitere Änderungen der Landesbauordnung 2019 bis 2023
Bekanntmachung der Neufassung vom 16. März 2026
Text der Landesbauordnung für Baden-Württemberg – LBO - Inhaltsübersicht - Text der ab 28. Februar 2026 gültigen Fassung - Anhang 1 (zu § 50 Absatz 1) – Verfahrensfreie Vorhaben - Anhang 2 (zu § 63 Absatz 3 Nr. 3, zu 63a Absatz 1 Nr. 1) – Leitlinien zu Ausbildungsinhalten
Anlage: Hinweise zu früheren LBO-Novellen und Gesetzesanpassungen
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.