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Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 147 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022, S. 1,18) Fassung gültig vom 8. Januar 2022 bis 27. Juni 2025
Mit dem "Gesetz für das schnellere Bauen" wurde die Landesbauordnung u.a. dahingehend geändert, dass die Regelungen der bisherigen Ausführungsverordnung als Konkretisierung der allgemeinen Anforderungen des Baurechts nun direkt in die jeweiligen Paragrafen der LBO aufgenommen wurden. Die LBOAVO wurde somit obsolet und zum 28. Juni 2025 aufgehoben.
Merkblatt mit Einführung Aktuelle Änderung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften 2020 Frühere Änderung der Ausführungsverordnung Lesetext der ab 8. Januar 2022 gültigen Fassung
Ausführungsregelungen zu Kinderspielplätze - Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung - Umwehrungen - Tragende Wände und Stützen - Außenwände - Trennwände - Brandwände - Decken - Dächer - Treppen - Notwendige Treppenräume, Ausgänge - Notwendige Flure, offene Gänge - Fenster, Türen, sonstige Öffnungen - Aufzugsanlagen - Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Warmluftheizungen - Leitungen, Installationsschächte und -kanäle - Kleinkläranlagen, Gruben, Anlagen für Abfall- und Reststoffe - Anwendung gewerberechtlicher Vorschriften - Ordnungswidrigkeiten - Inkrafttreten
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