Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche – (Wohnflächenverordnung – WoFlV)
Zweite Berechnungsverordnung
Seit 01.01.2004 gilt die neue Wohnflächenverordnung (WoFlV). Aber auch diese Berechungsgrundlage ist zwingend nur für den geförderten Wohnungsbau anzuwenden. Nach wie vor fehlt somit eine verbindliche Berechnungsvorschrift für den freien Wohnungsmarkt. Das Merkblatt erläutert die Hintergründe und stellt die Verordnungstexte zur Verfügung.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.