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Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Dieser Leitfaden wurde im Rahmen eines Arbeitskreises des Fachverbandes Aufzüge und Fahrtreppen im VDMA gemeinsam mit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen erstellt und soll bei der Planung von Gebäuden mit Aufzugsanlagen als Unterstützung dienen. Als Zeilgruppe sind Architekten und fachfremde Planer sowie Bauherren und Bauingenieure angesprochen.
Dieser Leitfaden ist kein Ersatz für die fachgerechte Planung des Aufzugs; die Planung des Aufzugs liegt immer in der Verantwortung eines Fachplaners oder Herstellers. Er dient dem Ziel, bei der Planung und Konzeption von Gebäuden mit Aufzugsanlagen wichtige relevante Forderungen aufzugreifen. Diese Forderungen sollten dann auch im Rahmen der Planung zu betrachten und möglichst geklärt werden.Die Funktion dieses Leitfadens ist dann erfüllt, wenn er durch die unterschiedlichen an der Errichtung von Gebäuden und Aufzügen sowie deren Betrieb beteiligten Gewerken wahrgenommen und genutzt wird. Er soll erhöhten finanziellen Aufwand oder Einschränkungen bei der Benutzung des Gebäudes vermeiden. Eine gute technologieneutrale Planung soll zudem sicherstellen, dass das Günstigkeitsprinzip nicht nur für den Tag der Übergabe des Gewerkes gilt, sondern insbesondere für den laufenden Betrieb sowie die Betriebs- und Folgekosten.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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