Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
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Kammermitglieder sind zur ständigen Fort- und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Die Erfüllung dieser Verpflichtung der Architektenschaft ist zu dokumentieren und wird von der Kammer stichprobenartig überprüft.
Diese Praxishinweise als Ergänzung der Fort- und Weiterbildungsordnung erläutern die Hintergründe und geben Hinweise, was für die Anerkennung von Fortbildungen zu beachten ist.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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Tel: 0711 / 2196-148
jochen.stoiber@akbw.de