Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Gesetz für das schnellere Bauen – so lautet das am 13. März 2025 vom Landtag Baden-Württemberg beschlossene Gesetz zur Änderung der Landebauordnung. Damit ist der Inhalt der LBO-Reform bekannt – die Änderungen treten drei Monate nach der Bekanntmachung des Gesetzes in Kraft. Das IFBau bietet in den kommenden Wochen thematisch passende Fortbildungen als Präsenz- und Online-Veranstaltung an.
Ziel des Veranstaltungen ist die für die Arbeit der Architekten wichtigen Neuregelungen darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit in Bezug zu setzen. Dies sind u.a.
Nutzen Sie unsere Angebote um die Änderungen in Ihren Projekten zeitnah umsetzen zu können.
Das „Gesetz für das schnellere Bauen“ wurde 2025 in der Landesbauordnung geändert. Doch wer sich über das Gesetzblatt informieren will, ist schnell ernüchtert. Als Änderungsgesetz ist diese Veröffentlichung für die Praxis unbrauchbar. Kammermitglieder finden in einer übersichtlichen und vollständigen Gegenüberstellung von bisheriger Fassung und neuem Text die wesentlichen Neuerungen.Direktlink zum Merkblatt 613 für Kammermitglieder nach Login
von Februar bis Juli