Neu: VwV Technische Baubestimmungen 2026
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat am 10. Dezember 2025 eine neue Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen, die im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg Nr. 12 vom 31.12.2025 veröffentlicht wurde. Diese neue VwV TB BW ist ab 12. Januar 2026 gültig und löst die bisherige, am 1. März 2025 in Kraft getretene Fassung ab.
Die aktuelle VwV TB BW als pdf-Datei zum Download
Aktuelle Änderungen
Die materiellen Anpassungen in der VwV TB BW selbst sind bis auf den Bereich Holzbau eher marginal: Im Abschnitt A1 für die Tragwerksplanung wurden drei Normen aktualisiert und einige Ergänzungen, Aktualisierungen, Berichtigungen und eine Streichung bei den Anlagen vorgenommen. Im Abschnitt A2 Brandschutz erfolgte neben einigen Ergänzungen und Klarstellungen in den vorangestellten Texten sowie der Inbezugnahme der vorgenannten Richtlinien insbesondere die Neuformulierung der Anlagen A 2.2.1.4/1 und A 2.2/BW2 zur neuen Holzbaurichtlinie. Der bisherige, 2022 eingeführte Anhang zu Anlage A 2.2/BW2 mit dem Katalog von Leitdetails wurde gestrichen, jedoch mit dem Hinweis:
„Die an dieser Stelle gestrichenen „Leitdetails für die Ausführung von Bauteilanschlüssen für Bauvorhaben in Holzbauweise in den Gebäudeklassen 4 und 5 gemäß § 26 Absatz 3 LBO“ sind inhaltlich weiter zutreffend; sie sind jedoch mit der neuen HolzBauRL:2025-11 und ihren Anhängen entbehrlich.“
Im Weiteren beschränkt sich die Aktualisierung der VwV TB BW auf marginale textliche Änderungen und Ergänzungen und einige wenige Normenaktualisierungen, beispielsweise beim klimabedingten Feuchteschutz (DIN 4108-3:2024-03). Dies gilt auch für die Abschnitte B, C und D der VwV TB BW. Abschnitt E Bezugsquellennachweis und Abschnitt F mit den Regelungen zum Inkraft- und Außerkrafttreten wurden soweit notwendig aktualisiert.
Relevante Änderungen gegenüber der bisherigen VwV TB BW ergeben sich insbesondere durch die neue Holzbaurichtlinie Baden-Württemberg in der Fassung November 2025. Diese wurde als inhaltsgleiche Übernahme der „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL), Fassung: 24. September 2024“ mit systematischen Anpassungen an die LBO‑Struktur und einzelne klarstellende Zusätze veröffentlicht. Abweichungen bei der grundsätzlichen Anwendung oder den konstruktiv‑technischen Anforderungen (Schichtaufbauten, Dicken, Befestigungsabstände, zulässige Installationen, Brandsperren) gegenüber der Muster-Holzbaurichtlinie gibt es nicht mehr.
HolzBauRL BW 2025: Exklusiv für Kammermitglieder - Erläuterungen der Änderungen der aktuellen Fassung der Holzbau-Richtlnie zur Fassung 2022 als Merkblatt Nr. 618 der AKBW
Leitungsanlagen-, Lüftungsanlagen-, Industriebau- sowie Systemboden-Richtlinie entsprechen den jeweiligen Muster-Richtlinien der Bauministerkonferenz ArGeBau und waren auch bisher bereits als technische Baubestimmungen in Baden-Württemberg eingeführt. Aufgrund der 2025 geänderte Landesbauordnung mit der dabei erfolgten Integration der Regelungen der bisherigen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung war nur die Anpassung der Verweisungen erforderlich.
Die neu erlassene „Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen)“ musste ebenfalls nur hinsichtlich der Paragrafenbezüge zur novellierten Landesbauordnung angepasst werden und entspricht im Wesentlichen der bisherigen Fassung von 2020. Zusätzlich wird im Eingangstext das Verhältnis von Stellflächen und Aufstell- und Bewegungsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen zum Straßengesetz thematisiert, und es wurde ein Hinweis zur barrierefreien Gestaltung von Bordsteinabsenkungen an Zufahrten eingefügt sowie die Erläuterungen zur Flächenbefestigung ergänzt.

