Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Tragen Sie sich mit dem Gedanken den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen oder ihr Architekturbüro vertrauensvoll in die Hände eines Nachfolgers zu übergeben? Dann können Sie das Büroberatungsprogramm nutzen und eine individuelle, auf Ihren spezifischen Bedarf zugeschnittene Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn sich Ihr Büro am Markt etabliert hat, können strategische oder ökonomische Schwerpunkte relevant sein, wie wirtschaftliche Projektabwicklung, Zeit- und Kostenmanagement oder die Schärfung Ihres Profils.
Es wurde eine beihilferechtliche Neubewertung der Beratungsrichtlinie durch das Wirtschaftsministerium vorgenommen. Wenn die Förderintensität wie bei dem Büroberatungsprogramm der Architektenkammer unter 50 % liegt, kann die Förderung nun ohne Anwendung der De-minimis-Verordnung nach Artikel 18 AGVO erfolgen. Vor Inanspruchnahme der Beratungsleistung ist ein Antrag mit den in Artikel 6 Nummer 2 AGVO genannten Angaben bei der Architektenkammer zu stellen. Diese Angaben sind in dem Antragsformular (Anlage 2 Merkblatt Nr. 220 Büroberatungsprogramm) enthalten.
Zu den vielen facettenreichen Inhalten einer Büroberatung gibt es den passenden Ansprechpartner bzw. die passende Ansprechpartnerin innerhalb unseres Beraterpools. Hier finden Sie Informationen und die Profile der Expertinnen und Experten.
Die Architektenkammer und das Wirtschaftsministerium begleiten und fördern Architekten und Ingenieure bei Neugründungen, Übergaben, Übernahmen und weiteren Beratungsschwerpunkten. Detaillierte Informationen zu den Inhalten und Konditionen des Büroberatungsprogrammes finden Sie hier:
Sofern für Sie diese Beratung in Frage kommt, lassen Sie uns bitte den Antrag ausgefüllt zukommen.
Förderbestimmungen und Antrag