Veröffentlichung des Zeitplans auf der AKBW-Webseite
10. April 2026
Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses
Das Wählerverzeichnis entscheidet über das aktive und passive Wahlrecht. Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Berufsgruppe danach nicht mehr ändern. Umtragungen müssen bis dahin vollzogen sein.
13. bis 17. April 2026
Auslage des Wählerverzeichnisses in den Geschäftsstellen sowie im geschützten Mitgliederbereich auf der Webseite
24. April 2026
Ende der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis
25. Mai 2026
Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen für
Kammergruppenvorsitze
Stellvertretende Kammergruppenvorsitze
Landesvertreter:innen
Die Einreichung der Kandidaturen für die Kammergruppen erfolgt über das Wahlformblatt Nr. 1.
Die Einreichung der Kandidaturen für die Landesvertreterversammlung erfolgt über das Wahlformblatt Nr 3.
Die Einreichung von Kandidaturen ist ab dem 25. April möglich.
Vom 25. April bis 25. Mai wird es hierfür eine digitale Nominierungsplattform geben, bei dem Kandidierende Information über sich bereitstellen.
8. Juni bis 26. Juni 2026
Möglichkeit der Kandidierendenvorstellung in den Kammergruppen
30. Juni 2026
Versand der Wahlunterlagen
Die Wahl erfolgt per Online-Wahl.
Briefwahlunterlagen können angefordert werden.
1. Juli bis 1. August 2026, 16 Uhr
Wahlzeit für die Kammergruppenvorsitze, stellvertretende Kammergruppenvorsitze und Landesvertreter:innen
6. bis 7. August 2026
Auszählung und Feststellung der Ergebnisse der Wahlen der
Kammergruppenvorsitze
Stellvertretende Kammergruppenvorsitze
Landesvertreter:innen
Ab 10. August
Bekanntgabe der Ergebnisse auf der Webseite
12. Oktober 2026, 16 Uhr
Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen für