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Am 28. Juni 2025 trat das "Gesetz für das schnellere Bauen" vom 18. März 2025 als große LBO-Novelle in Kraft. Mit der Änderung der Landesbauordnung und den anderen Regelungen in diesem Artikelgesetz sollten die baurechtlichen Verfahren optimiert und beschleunigt werden sowie bauliche Standards abgebaut und der Ausbau erneuerbarer Energien erleichtert werden. Das Merkblatt erläutert ausführlich diese Änderungen.Zuletzt hat Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Bauberufsrechts die Verfahrensfristen des § 54 an die Zustimmung der Gemeinde nach BauGB angepasst und die Verfahrensfreiheit bei Solaranlagen auf zugehörige Einfriedungen sowie technischen Nebenanlagen erweitert, in Kraft getreten am 28. Februar 2026.
Inhalt des Merkblatts:
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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