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    Chancen durch den Bauturbo

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    Gestaltungsbeirat/Ortsentwicklungsbeirat

    Bauturbo sinnvoll nutzen: Chancen für die Ortsentwicklung

    Die Abweichungsmöglichkeiten des Bauturbos treiben faktisch die städtebauliche Entwicklung voran, ohne zwingend stadtplanerische Verfahren oder eine Qualitätssicherung vorzuschalten. Daher ist es wichtig, Kommunen Leitlinien an die Hand zu geben, wie der Bauturbo vor Ort gewinnbringend eingesetzt werden kann, ohne eine Zersiedelung wie seinerzeit mit den 13b-Bebauungsplänen auszulösen. Ortsentwicklungsbeiräte seien hier wichtige Multiplikatoren lautet eine Erkenntnis der Fortbildung “Bauturbo sinnvoll nutzen: Chancen für die Ortsentwicklung” im Haus der Architektinnen und Architekten.

    In dieser Fortbildung speziell für Mitglieder der Fachliste Ortsentwicklungsbeirat stellte Oliver Strobel (Citiplan) die Handreichung des Strategiedialogs “Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen” zur Anwendung des Bauturbos vor. „Der Bauturbo ermöglicht bewusstes, kommunal gesteuertes Beschleunigen unter Wahrung der kommunalen Planungshoheit“. Für Kommunen gebe es zwei Handlungsmöglichkeiten. Es auf sich zukommen lassen oder in eine agierende Rolle schlüpfen. Letzteres sei entscheidend. Hierbei könnten Ortsentwicklungsbeiräte Kommunen bei der konkreten Umsetzung vor Ort zu beraten, um Fehler bei der Anwendung zu vermeiden - wie beispielsweise einst im Rahmen von 13b-Bebauungsplänen geschehen, als reihenweise Flächen mit städtebaulich problematischen Einfamilienhausgebieten versiegelt wurden.

    Oliver Strobel vom Büro Citiplan präsentierte die Handreichung für Kommunen des Strategiedialogs "Bezahlbares Wohne und innovatives Bauen" zum Umgang mit dem Bauturbo.

    „Optimalerweise wendet man den Bauturbo in einem dreistufigen Prozess an“, erklärt der Stadtplaner. Die Kommunen schaffen vorhabensunabhängig einen Rahmen, unter welchen Voraussetzungen der Bauturbo Anwendung finden soll. Dann können vorhabensbezogen planerische Chancen ergriffen werden bei der konkreten Entwicklung eines bestimmten Gebiets und schließlich der Bauturbo mit einer zügigen Umsetzung gezündet werden.

    Mira Irion, Fachbereichsleiterin Bauen in Eislingen/Fils, über den Umgang ihrer Kommune mit dem Bauturbo

    Zwischen Einzelfallentscheidungen und Leitlinien

    Die Gemeinde Eislingen/Fils hat sich diesbezüglich auf den Weg gemacht. Nach zwei Maßnahmen als Einzelfallentscheidung arbeitet die Kommune an einer grundsätzlichen Haltung zur Anwendung des Bauturbos. Dazu gehört beiespielsweise vorzugeben, welche Klimaanpassungsmaßnahmen und welche Größe und Dichte erwartet bei Vorhaben erwartet werden und in welchen Fällen der Gemeinderat beteiligt werden soll. Dies erklärte erklärte Mira Irion, Fachbereichsleiterin Bauen. Insgesamt mache Eislingen gute Erfahrungen mit dem Bauturbo.

    Bauturbo am See

    In Überlingen gehen die Leitlinien bald zur Abstimmungn in die Gremien, berichtete Thomas Kölschbach, Baubürgermeister in Überlingen. Dort soll der Bauturbo ebenfalls an Bedingungen geknüpft werden, unter anderem an eine Bauverpflichtung, den Verbot von Ferienwohnungen oder Einhaltung einer Sozialquote. „Damit können wir was bewirken“, so Kölschbach. Allerdings: den Bauturbo so auf die Straße zu bringen gehe nur mit fachlich qualifizierten und ausreichend Mitarbeiter:innen. In Überlingen wurden 4 Personen damit beschäftigt.

    Dass diese intensive Vorarbeit anstrengend aber notwendig ist, zeigt das Beispiel Überlingen eindrücklich. “Wir haben viel zu hohe Wohnkosten und Spekulation war Tür und Tor geöffnet”, erklärt der Baubürgermeister. Die Bauträger hätten großes Interesse gehabt, einzelne Standorte mit dem Bauturbo umzusetzen - allerdings profitorientiert, ohne planerischen gestalterischen Anspruch oder einen Beitrag zum Gemeinwohl. Deshalb brauche es solche Leitlinien. “Von einer Anwendung des Bauturbos im Einzelfall kann ich nur warnen”, berichtet Kölschbach. Umgekehrt habe es der Bauturbo so ermöglicht, mit der entsprechenden Vorarbeit durch das Stadtplanungsamt faktisch neue Planungsgrundlage für Überlingen zu schaffen, die an ausgewählten Stellen nach wie vor auf ein B-Planverfahren oder vereinfachtes B-Plan-Verfahren zurückgreift, aber stadtweit an geeigneten Stellen für eine deutlich beschleunigte Entwicklung einen Rahmen setzt.

    21.05.2026

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