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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz GModG kompakt | 262033
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, das Gebäudeenergiegesetz zu modifizieren. Konkret heißt es im Eckpunktepapier vom 24.02.2026: “Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen.” Seit Mai 2026 liegt ein Referentenentwurf für ein neues „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ vor.
Mit diesem Gesetz ergeben sich zahlreiche Neuerungen – sowohl hinsichtlich des Anforderungsniveaus für den Einbau von Heizungen, als auch bezüglich neuer Nachrüstungsregelungen für Nichtwohngebäude. Darüber hinaus ergeben sich Änderungen bei der Ableitung des einzuhaltenden Jahres-Primärenergie- bedarfs sowie bei der Bewertung nach der neuen DIN/TS 18599 : 2025-10 und der DIN 4108-2 : 2026-05. Hinzu kommen Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen ab 2028 für zu errichtende Gebäude der öffentlichen Hand und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.
Im Seminar werden folgende Inhalte behandelt (auf Basis des zum Zeitpunkt bekannten Gesetzesstands):
- Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
- Änderung der Referenztechnik
- Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
- Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
- Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz
- Änderung für das Bauen im Bestand, insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
- Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
- Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
- Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 17.09.2026.
Allgemeine Informationen zu den Onlineangeboten des IFBau finden Sie unter Online-Seminare.
Ergänzend zu den Dozierenden steht Ihnen bei allen IFBau Online-Seminaren eine moderierende Ansprechperson zur Verfügung. Neben der Moderation von Fragen aus Chat und Diskussionsrunden beantwortet diese auch technische und organisatorische Fragestellungen.
Referent:in
- Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Architekt, Hannover

