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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz GModG kompakt | 262033
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
Am 10.07. wurden nunmehr das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ beschlossen. Mit diesem Gesetz ergeben sich zahlreiche Neuerungen sowohl im Anforderungsniveau für den Einbau von Heizungen, neue Nachrüstungsregelungen für Nichtwohngebäude, Änderungen in der Ableitung des einzuhaltenden Jahres-Primärenergiebedarfs aber auch in der Bewertung durch die neue DIN/TS 18599 : 2025-10 aber auch die DIN 4108-2 : 2026-05 bis hin zu Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen für zu errichtende Gebäude ab 2028 für zu errichtende Gebäude der öffentlichen Hand und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.
Im Seminar werden folgende Inhalte des neuen Gesetzes behandelt:
• Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
- Änderung der Referenztechnik
- Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
- Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
- Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz
• Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
• Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
• Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
• Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 17.09.2026.
Allgemeine Informationen zu den Onlineangeboten des IFBau finden Sie unter Online-Seminare.
Ergänzend zu den Dozierenden steht Ihnen bei allen IFBau Online-Seminaren eine moderierende Ansprechperson zur Verfügung. Neben der Moderation von Fragen aus Chat und Diskussionsrunden beantwortet diese auch technische und organisatorische Fragestellungen.
Referent:in
- Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Architekt, Hannover

