Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Am 23.10.2025 wurden die neuen Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie gelten für den Zeitraum von 01.01.2026 bis zum 31.12.2027.
Ab Januar 2026 gelten folgende EU-Schwellenwerte (ohne USt):
Die Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und findet in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung.
Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe alle zwei Jahre neu fest.
Zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU