Neue EU-Schwellenwerte ab 2026
Die EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden zum 1. Januar 2026 leicht sinken
Am 23.10.2025 wurden die neuen Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie gelten für den Zeitraum von 01.01.2026 bis zum 31.12.2027.
Ab Januar 2026 gelten folgende EU-Schwellenwerte (ohne USt):
- für Bauaufträge: 5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungen zentraler Regierungsbehörden: 140.000 Euro (bisher 143.000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungen aller übrigen öffentlichen Auftraggeber: 216.000 Euro (bisher 221.000 Euro)
Die Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und findet in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung.
Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe alle zwei Jahre neu fest.
Vergabe und Wettbewerb / 13.11.2025