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Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm KLIMOPASS (Klimawandel und modellhafte Anpassung) neu aufgelegt. Die Verwaltungsvorschrift KLIMOPASS ist am Freitag, 31. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Das Förderprogramm KLIMOPASS richtet sich speziell an Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und unterstützt diese bei der Anpassung an den Klimawandel: Gefördert werden sowohl die Vorbereitung und Planung als auch die Umsetzung investiver Maßnahmen, insbesondere blau-grüner Infrastruktur. Es berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie die Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg und fördert besonders die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen. Im Zuge der Neuauflage wurden deutlich mehr Mittel für das Programm bereitgestellt.
Kommunen können in drei Bereichen Förderungen beantragen:
Für den Beantragungs- und Abrechnungsprozess wurden Vereinfachungen eingeführt und umgesetzt. So werden beispielsweise bei den investiven Maßnahmen typische Elemente blau-grüner Maßnahmen in einem Förderbaukasten Blau-Grün aufgelistet, die sich passend auswählen und kombinieren lassen und über Pauschalsätze gefördert werden.
Aktuelle Informationen sowie die Verwaltungsvorschrift zu KLIMOPASS finden Sie auch auf der Seite des Umweltministeriums: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/klima/klimopass
Anträge können ab sofort bei der L-Bank gestellt werden: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimopass-2025.htmlAlle Informationen und Antworten zur Antragsstellung gibt die L-Bank unter der E-Mail-Adresse: klimaschutz-plus@l-bank.de
Fachliche Fragen beantwortet die LUBW unter der E-Mail-Adresse: klimopass@lubw.bwl.de