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Worauf Büros bei der Beauftragung von und im Umgang mit Architekturfotografie achten müssen, erläutert Bettina Backes, Fachanwältin für IT-Recht
Architekt muss bei Abweichung von anerkannten Regeln der Technik umfassend aufklären!
Entwirft ein Beamter oder ein beim Staat Angestellter ein Werk, das Urheberrechte genießt, kann der Dienstherr die Nutzungsrechte daran nicht einfach an Dritte weitergeben.
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