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Kostenplanung bei Neu-, Umbau oder Modernisierung von Bauwerken und Anlagen ist die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Sie gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Architektinnen und Architekten der drei Fachrichtungen. Die normative Grundlage für die Kostenplanung ist die DIN 276. Im Dezember 2018 wurde die aktuelle Fassung der Norm veröffentlicht, die sowohl DIN 276-1:2008-12 und DIN 276-4:2009-08 als auch DIN 277-3:2005-04 ersetzt. In der Neuausgabe sind jetzt die bisher getrennten Teile 1 für den Hochbau und 4 für Ingenieurbauwerke zusammengefasst. Die neuen Tabellen 2 bis 4 für die Mengen und Bezugseinheiten integrieren die bisher in DIN 277 Teil 3 geregelten Inhalte in die DIN 276.
Inhaltliche Neuerungen
Die Juristen diskutieren noch, welche Relevanz die aktualisierte Norm für die Honorarberechnung und die geschuldete Leistungserbringung hat. Doch was hat sich inhaltlich überhaupt geändert?Die Zusammenlegung bzw. Änderung der Inhalte machte eine Neuformulierung des Anwendungsbereichs der Norm erforderlich. Die Gliederung ist überarbeitet und die Abschnitte „2 Normative Verweisungen“ und „Literaturhinweise“ sind neu aufgenommen. In Abschnitt 3 wurden die Begriffe überarbeitet und ergänzt.
Kostenplanung
Mit Abschnitt 4 wurden die Grundsätze der Kostenplanung zugunsten einer sicheren und einheitlichen Anwendung geändert und ergänzt: Ziel und Aufgabe der Kostenplanung ist es, bei einem Bauprojekt Wirtschaftlichkeit, Kostensicherheit und Kostentransparenz herzustellen. Sie ist kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts hinweg durchzuführen. In der Kostenplanung lassen sich entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit je nach Vorgehensweise zwei alternative Ziele verfolgen: Durch Kostenvorgaben sollten festgelegte Kosten eingehalten und dabei möglichst hohe quantitative und qualitative Planungsinhalte erreicht werden („Maximalprinzip“). Mit Planungsvorgaben sollten festgelegte Quantitäten und Qualitäten bei möglichst geringen Kosten eingehalten werden („Minimalprinzip“).
Kostenermittlung
Die Stufen der Kostenermittlung wurden im Hinblick auf eine kontinuierliche Kostenplanung erweitert und redaktionell überarbeitet. Die Anforderungen an die Gliederungstiefe der Kostenermittlungen sind jetzt höher: Bei der Kostenschätzung müssen nun die Gesamtkosten nach Kostengruppen in der zweiten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden, bei der Kostenberechnung in der dritten Ebene. Neu eingeführt wurde der Kostenvoranschlag, der im Wesentlichen dem bisherigen Kostenanschlag entspricht, diesem jedoch vorausgeht. Der jetzige Kostenanschlag dient nun konkret den Entscheidungen über die Vergaben und die Ausführung und nicht mehr als Grundlage der Entscheidung über die Planung der Ausführung und die Vorbereitung der Vergaben. Klargestellt wird, dass Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenfeststellung im Projektablauf bezogen auf den jeweiligen Planungsschritt einmalig und zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt werden. Der Kostenvoranschlag kann wahlweise einmalig oder im Projektablauf wiederholt und in mehreren Schritten erfolgen. Der Kostenanschlag wird dagegen immer im Projektablauf wiederholt und in mehreren Schritten durchgeführt.
Kostengliederung
Die Kostengliederung selbst wurde insgesamt überarbeitet. Unter anderem wurde die Beschreibung geändert bzw. ergänzt und in der ersten Ebene wurde sie um die nun eigenständige Kostengruppe 800 Finanzierung – bisher 760 Finanzierungskosten – auf nun acht Kostengruppen erweitert. In der Tabelle 1 mit der Auflistung der Kostengruppen sind jetzt die Anmerkungen wesentlich ergänzt und präzisiert. Ziel war hier, eine sichere und einheitliche Anwendung zu ermöglichen. Die Kostengruppen 300 und 400 wurden so überarbeitet, dass eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten, Ingenieurbauten und lnfrastrukturanlagen vorliegt. Die Kostengruppe 500 wurde neu gefasst, sodass sie sich nun auf Außenanlagen von Bauwerken sowie auf von diesen selbstständige und unabhängige Freiflächen erstreckt. Die ausführungsorientierte Gliederung der Kosten ist nach wie vor normkonform: In geeigneten Fällen und bei den dafür geeigneten Kostengruppen (z. B. KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen und KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen), können die Kosten nach ausführungs- oder gewerkeorientierten Strukturen unterteilt werden. Hierfür können Gliederungen verwendet werden, z. B. in Leistungsbereiche entsprechend dem Standardleistungsbuch (STLB-Bau) oder in Gewerke (ATV) nach VOB Teil C. Für eine dritte Ebene der Kostengliederung ist eine weitere Unterteilung erforderlich, damit die Leistungen hinsichtlich Inhalt, Eigenschaften und Menge beschrieben und erfasst werden können
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