Neue Fakten zu einem alten Mythos
Seit 26. Oktober 2026 ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des gesetzlichen Basisstandards (Gebäudetyp E) im Bürgerlichen Gesetzbuch bekannt. Dieser setzt sich unter anderem mit der Relevanz von anerkannten Regeln der Technik im Werkvertragsrecht und deren Verhältnis zu technischen Regelwerken - wie beispielsweise Normen des DIN e.V. - auseinander. In der Begründung heißt es dazu ausdrücklich: “Technische Regelwerke oder Normen dürfen jedoch nicht mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik gleichgesetzt werden.”
28.10.2026