Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Es gibt kein Werbeverbot für Sachverständige. Auch öffentlich bestellten Sachverständigen ist sachliche Informationswerbung erlaubt. Das bedeutet aber nicht, dass Sachverständige ihre Dienstleistungen am Gutachtenmarkt anpreisen dürfen, wie sie es wollen. Neben den entsprechenden Sachverständigenordnungen verbietet das hier geltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb irreführende, unsittliche, gesetzeswidrige und marktschreierische Anpreisungen von sachverständigen Leistungen.
Bereits in der zweiten Auflage wird die erfolgreiche Broschüre „Mit Sachverstand werben – Leitfaden für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) in völlig überarbeiteter Fassung herausgegeben.
Bleutge, Bock, Fischer, Roeßner, Institut für Sachverständigenwesen e.V. Köln, 2. Aufl. 2005, 100 Seiten,
18,50 Euro; ISBN 3-928 528-11-4
Internet: www.ifsforum.de (Rubrik Publikationen/Publikationsliste)