Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Reform des Insolvenzrechts führt zur Verkürzung der Restschuldbefreiung
Mit gesetzgeberischen Änderungen des Insolvenzrechts beschäftigt sich das neue AKBW-Merkblatt „Insolvenzrecht IV – Reform des Insolvenzrechts zum Jahreswechsel 2020/2021“. Für Architekten sind die Informationen in jeglicher Hinsicht von Interesse. Das Merkblatt finden Sie hier.
Das Merkblatt schließt eine Merkblatt-Serie zum Umgang mit Honorarausfällen und Insolvenzen ab. Die drei vorherigen Merkblätter zur Thematik sind ausschließlich im internen Mitglieder-geschützten Bereich abrufbar.
Tel: 0711 / 2196-120 (vormittags)
eric.zimmermann@akbw.de