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Zwei Merkblätter beschäftigen sich mit den Mehrwertsteueränderungen.
Die temporäre Mehrwertsteuersenkung und die anschließende Erhöhung führt zu vielen Fragen. Dazu gibt es zwei Merkblätter, die auf den Seiten der Bundesarchitektenkammer (BAK) abgerufen werden können.
Es gibt das Merkblatt „Fragen und Antworten zur temporären Mehrwertsteuersenkung bei Architektenverträgen“ (Stand: 29. Juli 2020), das sich mit der temporären Mehrwertsteuersenkung beschäftigt.
Des Weiteren gibt es das Merkblatt „Ab 1.1.2021: Fragen und Antworten zur Anhebung der Mehrwertsteuersätze bei Architektenverträgen“ (Stand: 3. Dezember 2020). In diesem Merkblatt werden Fragen rund um die Mehrwertsteuererhöhung ab dem 1. Januar 2021 beantwortet.
Die beiden Merkblätter können keine individuelle steuerrechtliche Beratung ersetzen. Zahlreiche Fragen sind zudem weiterhin ungeklärt. Aus diesem Grund sollte sich jede Architektin und jeder Architekt regelmäßig Rücksprache mit seiner/seinem Steuerberater/in halten.