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Die Bezirksvertreterversammlung Karlsruhe regte einen erneuten Appell in Richtung Finanzministerium Baden-Württemberg und Vermögen und Bau bezüglich sogenannter Skizzenverfahren an.
Bei dieser Verfahrensvariante legen nur wenige (i.d.R. drei) Bewerber Lösungskonzepte vor, ein Preisgericht kommt nicht zum Einsatz. Skizzenverfahren stellen demnach keine Alternative zu Planungswettbewerben dar und sind nur bei solchen Aufgaben sinnvoll, wo ein breites Lösungsspektrum nicht erwartet werden kann wie etwa bei Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude. In den vergangenen Jahren sei das Finanzministerium Baden-Württemberg dazu übergegangen, auch große Planungsaufträge mit diesen Skizzenverfahren anstelle von Planungswettbewerben zu vergeben. Der Karlsruher Antrag, der von der LVV mit großer Mehrheit angenommen wurde, wendet sich mit der Bitte an das Land, seinem Vorbildcharakter als öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden und nur in begründeten Ausnahmefällen das Skizzenverfahren durchzuführen.Innenarchitektin Brigitte Banzhaf mahnte für ihre Fachrichtung mehr Möglichkeiten zur Wettbewerbsbeteiligung an. Wenngleich sich die Strategiegruppe Vergabe Wettbewerb durchaus engagiert zeige, bestehe das Problem nach wie vor. „Machen Sie das Thema endlich zur Chefsache“, forderte die Landesvertreterin deshalb die LVV auf. Denn das Manko falle umso stärker ins Gewicht, als die Mitwirkung an Wettbewerben auch zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachlisten der Wettbewerbsbetreuer bzw. Fachpreisrichter gehöre.