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Der Kammerbezirk Tübingen hat der Landesvertreterversammlung einen Appell zur Landesbauordnung (LBO) zur Abstimmung vorgelegt. Hintergrund ist die am 1. August 2019 in Kraft getretene Änderung, gemäß derer es keine Wahlfreiheit für Baugenehmigungsverfahren für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 gibt. Das normale rechtssichere Baugenehmigungsverfahren ist nicht mehr möglich. Stattdessen kann nur noch auf das vereinfachte Verfahren oder das Kenntnisgabeverfahren zurückgegriffen werden.Der Antrag sieht vor, die Landesregierung aufzufordern, diesbezüglich wieder die Wahlfreiheit einzuführen, wie sie bis zum 31. Juli 2019 gegolten hat. Darüber hinaus werden zeitnah geeignete Maßnahmen gefordert, um eine landesweite einheitliche Auslegung von vielfach unbestimmten Rechtsbegriffen in der Landesbauordnung zu gewährleisten. Obwohl die Diskussion unter den Landesvertreterinnen und -vertretern zunächst kontrovers verlief, wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen. Ob dieser Appell von Erfolg gekrönt sein wird, bleibt abzuwarten, da das Anliegen schon zweimal im Novellierungsverfahren von der AKBW vorgetragen wurde.
Den Appell finden Sie hier