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Mehrere Anträge aus den vier Bezirksvertreterversammlungen kamen auf der LVV 2023 zur Abstimmung:
Der Bezirk Tübingen beantragte eine Satzungsänderung dahingehend, Kammergruppenvorstände, die sich als Kollektiv organisieren, denen in „klassischer Form“ – Kammergruppenvorsitzende plus Beisitzende – gleichzustellen. Für die laufende Amtsperiode nahm die LVV den Antrag einstimmig an.
Der Kammerbezirk Freiburg regte an, die Umbenennung der Architektenkammer Baden-Württemberg mit Blick auf die Integration aller Geschlechter voranzutreiben. Aus dem Plenum kam die Ergänzung, dabei alle Fachrichtungen zu berücksichtigen. Bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen erteilte die LVV dem Landesvor- stand das Mandat, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Vorschläge erarbeiten soll. Eine Umbenennung der Kammer hätte indes lediglich Empfehlungsstatus und müsste durch den Landtag im Rahmen einer Änderung des Architektengesetztes. Ein langwieriger Prozess, wie die 2018 angestoßene Abschaffung der Tätigkeitsarten und Umbenennung der „Architekt/innen im Praktikum“ in „Junior-Architekt/ innen“ zeigt. Obwohl von der Landesbauministerin selbst auf der LVV 2021 als berechtigtes Anliegen bezeichnet, harrt die Änderung noch immer der Umsetzung.
Der Kammerbezirk Karlsruhe hatte gleich zwei Anträge im Gepäck: Die AKBW solle gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer eine Initiative zum Bürokratie- abbau und zur Entschlackung der Vergabeverordnung starten. „Wir wissen, dass das ein EU-Thema ist“, begründete der Bezirksvorsitzende Andreas Grube. „Wir wollen dennoch dafür werben, dass dieses dicke Brett nochmal gebohrt wird.“ Diesem Antrag stimmten die Delegierten ebenso zu wie dem Vorschlag, alle Fortbildungen auch für AiP/SiP aller Fachrichtungen anzuerkennen. Diese Regelung wird per Vorstandsbeschluss zum 1. Januar 2024 umgesetzt. 2024 werden die Regularien für die Fort- und Weiterbildung grundsätzlich überarbeitet: Die AKBW hat sich verpflichtet, eine Muster-Fortbildungsordnung der BAK umzusetzen, mit dem Ziel bundeseinheitlicher Regeln.