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    Trotz 36 Grad Celsius Außentemperatur blieb im Architekturschaufenster Karlsruhe kein Platz unbesetzt. Uber 50 Architekt*innen und Stadtplaner*innen im Praktikum sowie Absolventen und Absolventinnen waren der Einladung zum nun mehr dritten Informationsabend des Kammerbezirks Karlsruhe gefolgt: Am Mittwoch, 26. Juni referierte Stefanie Mehnert, Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg, über die Vorteile und Exklusivität dieser berufsständischen Versorgung. Im Anschluss daran informierte Michael Spletter, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, ergänzend über Kindererziehungszeiten, bereits in die staatliche Rentenkasse eingezahlte Beiträge und weitere beachtenswerte Punkte zum Thema Absicherung und Vorsorge.
    Mit diesem Format, das auf eine Initiative von Bezirksvorstandsmitglied Barbara Friedrich zurückgeht und mittlerweile vom Netzwerk AiP/SiP des Bezirks unterstützt wird, hat Karlsruhe den Nagel auf den Kopf getroffen - knapp drei Stunden stellten sich Referentinnen und Referenten den teilweise komplexen Fragen des Auditoriums.

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

    Zu Beginn verschaffte Stefanie Mehnert ihren Zuhörern einen detaillierten Überblick über den Aufbau und die Arbeitsweise des Versorgungswerks der Architekten (VwdA). Diese berufsständische Organisation arbeitet "von Architekten für Architekten". Alle Leistungen dienen ausschließlich teilnehmenden Mitgliedern und werden nach Möglichkeit individuell deren Lebensplanung angepasst. Die Altersvorsorge ist zu 100 Prozent kapitalgedeckt, die eingezahlten Beiträge werden nach dem individuellen Äquivalenzprinzip verrentet. Ergänzend hierzu greift die Versorgung auch in Fällen von Berufsunfähigkeit, Verwitwung und Verwaisung. Der Beitrag, unter Einhaltung des Mindestsatzes von derzeit 18,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, kann jederzeit durch individuelle Zuzahlungen aufgestockt werden. Die Rentenanwartschaft steigt dementsprechend, die Beiträge werden steuermindernd berücksichtigt. Zu beachten gilt noch, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis gilt, mit jedem Arbeitgeberwechsel also neu beantragt werden muss. Da die Anwartschaften beim VwdA unabhängig von eventuellen Rentenansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten, rundete Michael Spletter mit seinen Antworten zur staatlichen Rente den informativen Abend ab. Ist in der gesetzlichen Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten nicht erreicht, existiert keine Anspruchsvoraussetzung. In diesem Fall kann die Beitragserstattung beantragt werden, die jedoch nur den Arbeitnehmeranteil umfasst. Eine sogenannte Kontenklärung vor einem Wechsel in das Versorgungswerk, die Auskunft über die bereits geleisteten Beitrage in die staatliche Rente gibt, lohnt sich also. Dies gilt vor allem für ehemalige Auszubildende, Werkstudenten oder anderweitig Tätige außerhalb der VwdA-Mitgliedschaft. Falls die Beitragsmonate nicht ausreichen, die allgemeine Wartezeit gegebenenfalls nur knapp verfehlt wird, können jederzeit - auch später noch - Nachzahlungen geleistet werden. Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rente berücksichtigt, regulär mit 2,5 Jahren für jedes ab 1992 geborene Kind.

    Fortsetzung erwünscht

    Der gelungene Informationsabend, der das kapitalgedeckte Versorgungswerk und die umlagefinanzierte gesetzliche Rente gegenüberstellte, klang mit spezifischen Fragen in kleiner Runde und entspannter Atmosphäre aus. Das Netzwerk AiP/SiP des Kammerbezirks Karlsruhe, vertreten durch Sabrina Rottstedt und Landesvertreterin Lisa Bruch, richtet seinen herzlichen Dank an Barbara Friedrich für die unermüdliche Unterstützung sowie an Stefanie Mehnert und Michael Spletter für einen engagierten Austausch. Das Netzwerk AiP/SiP, das sich bezirksübergreifend den Interessen der Architekt*innen und Stadtplaner*innen im Praktikum angenommen hat, möchte alle Bezirke dabei unterstutzen, dieses Format zu etablieren. Denkbar wäre beispielsweise, dass die Veranstaltung halbjährlich in einem der Kammerbezirke stattfindet und in zweijährigem Turnus rotiert. Das Netzwerk AiP/SiP bleibt an diesem spannenden und wichtigen Thema dran!
    25.07.2019

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