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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Kammergruppenmitglieder,das Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz des Landratsamtes Enzkreis hat uns auf die Neuordnung des Abfallrechts in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht.„Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg vom 17.12.2020 wurde u. a. das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) geändert und das Landes-Kreislauf-wirtschaftsgesetz (LKreiWiG) als Gesetz beschlossen (jeweils am 01.01.2021 in Kraft getreten). „Dies wird leider für die Verfahrensbeteiligten (Architekten, Bauherren, Umweltamt, Baurechtsamt) zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand führen und kann in den entsprechenden Fällen auch zu einer zeitlichen Verlängerung des Baugenehmigungsverfahrens führen. „So sieht § 3 Abs. 4 LKreiWiG u. a. vor, dass bei verfahrenspflichtigen Bauvorhaben mit einem Anfall an Bodenaushub größer 500 m³ und bei verfahrenspflichtigen Abbruchmaßnahmen oder Baumaßnahmen, die auch einen Abbruch umfassen, ein konkretisierendes Abbruch- und Entsorgungskonzept (Abfallverwertungskonzept) vorzulegen ist, welches dann durch die Abfallrechtsbehörde im Bauantragsverfahren zu prüfen sein wird. 2 Abs. 3 LBodSchAG sieht u. a. das Erfordernis eines Bodenschutzkonzepts bei einer Einwirkung auf den Boden ab einer Fläche von 0,5 ha vor.“Somit können in den betreffenden Fällen zusätzlichen Bauvorlagen notwendig werden. Aus diesem Grund wurden auch verschiedene LBO-Vordrucke entsprechend angepasst. Hinweise dazu finden Sie in der angefügten Änderungshistorie. Die aktuellen LBO-Vordrucke finden Sie unter folgendem Link:https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/baurecht/erlasse-und-vorschriften/
Sie müssen dabei auf dieser Seite dann zum Punkt LBO-Vordrucke nach unten scrollen.Die Architektenkammer möchte gerne Büroinhaber dazu gewinnen, Praktikumsplätze für den berufsorientierenden Unterricht zu gewinnen. In diesem Zusammenhang soll eine Liste mit Kontaktdaten von Büros zusammengestellt werden, die diesbezügliche eine unverbindliche Interessensbekundung abgeben. Weitere Informationen zu dieser Aktion entnehmen Sie bitte den beiden angefügten Anlagen. Über entsprechende Rückmeldungen ihrerseits würden wir uns freuen.Mit besten Grüßen Hans GözVorsitzenderFreier Architekt Architektenkammer Baden-Württemberg Kammergruppe Pforzheim-EnzkreisSeebergstraße 1375175 PforzheimFon 07231.650601Fax 07231.650606kg-pf spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.dewww.pf.akbw.de
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Dipl.-Ing. Hans Göz, Freier Architekt