Information des Landratsamtes zum Virtuellen Bauamt
Ab Juli startet das "Virtuelle Bauamt" im Landratsamt Heilbronn. Das Landratsamt Heilbronn setzt bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).
Bis Ende Juni 2024 können digitale Bauanträge wie bisher nur über Service-bw eingereicht werden.
Für die Nutzung von ViBa ist eine Bund ID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser, beispielsweise für den Architekten, erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.
Ab 1. Juli 2024 sind folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen über die ViBa-Plattform digital möglich:
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
Baugenehmigungsverfahren nach § 58 LBO
Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage nach § 51 Abs. 3 LBO
Bauvoranfrage nach § 57 LBO
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
Ausnahme von einer Veränderungssperre
Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
Auch auf der Homepage des Landratsamtes ist der Link zum Virtuellen Bauamt, sowie der Link zur Schulung für Planverfasser und weitere Informationen eingestellt.
Baurechtliche Anträge in Papierform können nur noch bis Ende dieses Jahres beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 sind nur noch digitale Anträge möglich, dies ist gesetzlich so festgelegt.