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Wie sieht eine zukunftsfähige Architektenkammer in Baden-Württemberg aus? Welche Stellschrauben müssen gedreht werden, damit die Kammer trotz der herausfordernden finanziellen Lage handlungsfähig bleibt? Wie können strukturell notwendige Veränderungen umgesetzt werden, ohne dass es zu Abstrichen bei den Serviceleistungen für die Kammermitglieder kommt und ohne dass der inhaltliche Diskurs leidet? Und – vermutlich am wichtigsten – was sind die zukunftsrelevanten Themen, für die die Kammer einstehen und die sie vorantreiben muss, damit uns allen eine lebenswerte Umwelt erhalten bleibt?
Diese Fragen haben die Diskussionen der diesjährigen Arbeitstagung im Kammerbezirk Tübingen am 14. März bestimmt. Konkret ging es darum, die Themen und Empfehlungen aus der Klausurtagung des Landesvorstandes (LV) zu evaluieren und diese mit den Vorstellungen aus den Kammergruppen des Bezirks in Einklang zu bringen.
Viele der Ideen, wie die Kammer strukturell zukunftsfähiger gemacht werden könnte, die in der Klausurtagung des Landesvorstandes entwickelt wurden, fanden im Kammerbezirk Tübingen eine mehrheitliche Zustimmung. Sowohl was die Zusammensetzung sowie eine mögliche Verkleinerung des LV als auch der Landesvertreterversammlung (LVV) betrifft. Klar war aber ebenso: Trotz Reduzierung der Delegierten muss immer eine paritätisch ausgewogene Präsenz der Bezirke und aller Fachbereiche gewährleistet sein.
Für schlankere, effektivere Strukturen könnte auch – zusätzlich zur regionalen – eine thematische Zuordnung der Delegierten sorgen. Möglich wären dadurch kleinere Kompetenzteams, die darüber hinaus als Ausschüsse in die LVV integriert werden könnten.
Als besonders positiv bewerteten die Bezirksvertreter:innen, dass sich das Haus der Architektinnen und Architekten in Stuttgart mit einer verkleinerten LVV als Plenum etablieren könnte – und damit enorm an symbolischer Strahlkraft gewinnen würde.
Ein weiteres zentrales Thema war die Rolle der Kammergruppen und Bezirke. Während andere Landesarchitektenkammern auf eine dreigliedrige Struktur verzichten, war in Ulm Konsens, dass die Dreigliedrigkeit in Baden-Württemberg erhalten bleiben soll. Das Regionalitätsprinzip wurde als essenziell angesehen, eine Vergrößerung oder Verschmelzung von Kammergruppen eher kritisch betrachtet. Vielmehr wurde empfohlen, dass Kammergruppen grenzübergreifend zusammenarbeiten sollten, um Defizite in einzelnen Regionen auszugleichen. Einige Kammergruppen im Bezirk Tübingen praktizieren dies bereits sehr erfolgreich.
Mit Blick nach vorn wurden zwei zentrale Arbeitsaufträge für den Landesvorstand formuliert:
Nach den umfangreichen Diskussionen zu strukturellen Themen wurden auch noch die Aktivitäten im Bezirk und den Kammergruppen vorgestellt und besprochen. Unter anderem die Einsatzmöglichkeiten für den ArchitekturAnhänger und das BaukulturBike, die seit einem Jahr als mobile Architekturplattform im Bezirk unterwegs sind und die Kammer vor Ort zu den Mitgliedern bringt.