Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg üben Berufe aus, bei denen höchste Qualifikation und Wissen erwartet wird. Daher ist lebenslanges Lernen in einer sich technisch rasant entwickelnden Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Auch die kontinuierlichen gesellschaftlichen Veränderungen in Zeiten der Globalisierung zwingen alle qualifizierten Berufsstände zur ständigen Fortbildung. Der Gesetzgeber überlässt es den Angehörigen des Berufsstandes selbst, die Erfüllung der Fort- und Weiterbildungspflicht zu überprüfen und hat diese Aufgabe der Architektenkammer Baden-Württemberg übertragen.
Der Zeitaufwand für die Fort- und Weiterbildung muss angemessen sein und darf im Jahresdurchschnitt 20 Stunden nicht unterschreiten. Das Nähere regelt die Fort- und Weiterbildungsordnung. Aus dem Kreis der fortbildungspflichtigen Architekten und Stadtplaner ermittelt die Architektenkammer jährlich eine zehnprozentige Stichprobe. Diese Mitglieder sind verpflichtet, mindestens 8 Stunden jährliche Fort- und Weiterbildungen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Teilnahmebestätigung.
Die Fort- und Weiterbildungspflicht ist eine Berufspflicht für alle Architektinnen und Architekten.
Weitere Informationen:
Alle Seminare und Lehrgänge, die im Sinne der Nachweispflicht anerkannt sind – von der Architektenkammer (IFBau) und von externen Bildungsträgern.
Merkblätter und Broschüren zu