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Im Editorial der 10. Ausgabe des Deutschen Architektenblattes 2022 spricht der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, Markus Müller, über den Wert des einfachen Bauens. Gefördert werden könnte dies durch einen neuen Gebäudetyp E, der erlaubt, die Anforderungen an die Planenden auf die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu beschränken und auf die ausufernde Interpretation der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu verzichten - ohne Abstriche bei den Schutzzielen machen zu müssen.
Die 96. Bundesversammlung der Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplanern in Berlin war sich einig: gemeinsam mit den Kolleginnen aus den anderen Bundesländern stimmten die Delegierten der AKBW am 15. September für einen Antrag der bayerischen Architektenkammer, der die Rückkehr zu den Grundanforderungen für Planen und Bauen und mehr Spielraum für Innovationen einfordert. Der Beschluss trifft ins Schwarze, wie Themenschwerpunkt dieses DAB Regional „einfach bauen“ zeigt.
Unter dem Stichwort „Gebäudetyp E“ hatte Architekt Florian Nagler die Idee entwickelt, in den Bauordnungen der Länder eine Öffnungsklausel einzuführen, die es sogenannten „sachverständigen Bauherren“ erlaubt, die Anforderungen an die Planenden auf die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu beschränken, die sich der LBO, dem GEG oder anderen Gesetzen und Verordnungen herleiten. Auf die ausufernde Interpretation der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ würde dann ausdrücklich verzichtet. Parallel dazu soll im Bund eine neue Regelung des BGB erwirkt werden, die bestimmt, dass ein Mangel der Planung nicht allein deshalb vorliegt, weil die über die technischen Baubestimmungen hinaus gehenden „anerkannte Regeln der Technik“ nicht vollständig beachtet wurden.
Wie notwendig die Besinnung auf das Wesentliche ist, zeigen die Erfahrungen beim Bauen im Bestand: Sanierungsmaßnahmen werden absurd, wenn bestehende Gebäude auf aktuelle energetische oder Lärmschutzstandards gehoben werden sollen. Oft bewahrheitet sich, dass die Qualitäten guter Bestandsbauten weit über die von Neubauten hinausgehen. Will die politische Ebene die Deutungshoheit über Baustandards ernsthaft wiedererlangen und nicht länger Sachverständigen und Gerichten überlassen, muss sie den Vorschlag aufgreifen. Er eröffnet die Chance, angemessene und bezahlbare Baustandards wieder in der Baupraxis durchsetzbar zu machen. Denn: ohne einen echten Befreiungsschlag wird es nicht möglich sein, gleichzeitig jährlich 400.000 neue Wohnungen, davon 100.000 im öffentlich geförderten Wohnungsbau, zu errichten und den Bestand im Hinblick auf die Klimaschutzziele zu ertüchtigen.