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Verordnung des Wirtschaftsministeriums über das Eintragungs- und Löschungsverfahren nach dem Architektengesetz - Architekteneintragungsverordnung
vom 13. Juli 1999 (GBl. S. 350) geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. November 2010 (GBl. S. 1029) geändert durch Artikel 91 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 76) geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 136) zuletzt geändert durch Artikel 127 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 97, 114)
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