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Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat als Aufsichtsministerium gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes mit Schreiben vom 12. Juli 2022 auf Antrag der Architektenkammer die von den Delegierten der 48. Landesvertreterversammlung am 12. April 2022 beschlossenen Änderungen der Satzung genehmigt. Ausfertigung und Bekanntmachung der genehmigten Änderungen erfolgte durch Veröffentlichung in Ausgabe 8/2022 Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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