Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Reisekosten- und Entschädigungsordnung der Architektenkammer findet Anwendung auf die Mitglieder der Organe, deren Untergliederungen, der Ausschüsse, Arbeitskreise und Berufsgerichte sowie auf die Angestellten der Landes- und Bezirksgeschäftsstellen der Architektenkammer Baden-Württemberg; ferner auf Personen, die auf Veranlassung der Architektenkammer für diese tätig werden.
Auf Antrag vom 6. Dezember 2023 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit Schrei-ben vom 4. Januar 2024 unter dem Aktenzeichen MLW28-2691-3/112 gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes Baden-Württemberg die von den Delegierten der 50. Landesvertreterversamm-lung am 18. November 2023 in Baden-Baden beschlossenen Änderungen der Satzung sowie der Reise-kosten- und Entschädigungsordnung genehmigt. Die genehmigten Änderungen wurden ausgefertigt und durch Veröffentlichung in Ausgabe 01-02/2024 Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg bekanntgemacht.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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