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Herstellung notwendiger Stellplätze nach Landesbauordnung
Auszug aus der Landesbauordnung: § 37 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen mit Auszug aus der Begründung zum LBO-Änderungsgesetz 2019
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 28. Mai 2015 – AZ.: 41– 2600.0-13/187, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22. Juni 2022 – Az.: MLW22-26-204/187/16
Anhang 1: Richtzahlen für Kfz-Stellplätze Tabelle A - Kriterien ÖPNV Tabelle B - Bemessungszahlen Anhang 2: Richtzahlen für Fahrrad-Stellplätze
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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