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Am 28. März 2025 wurde im Gesetzblatt Baden-Württemberg Nr. 25 das "Gesetz für das schnellere Bauen" vom 18. März 2025 2023 veröffentlicht. Es tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft. Mit der Änderung der Landesbauordnung und den anderen Regelungen in dem Artikelgesetz sollen die baurechtlichen Verfahren optimiert und beschleunigt werden sowie bauliche Standards abgebaut und der Ausbau erneuerbarer Energien erleichtert werden.
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