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Seit März 2024 werden im Neubau finanzielle Förderungen nur noch mit der Realisierung sogenannter „Klimafreundlicher Neubauten – KFN“ ausgegeben. Hierbei ist ein anspruchsvoller Effizienzhausstand 40 einerseits und zusätzlich Treibhausgasanalysen oder Nachhaltigkeitsbewertungen andererseits vorzunehmen. Die Nachhaltigkeitsbewertung kann über eines der akkreditierten Bewertungssysteme vorgenommen werden; ergänzend sind aber noch spezielle Vorgaben des Bundes zu berücksichtigen (Auszeichnung des Bauvorhabens mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, QNG). Im Altbau wurde die Förderung gegenüber früher deutlich ausgeweitet: Neben der immer noch häufig abgerufenen Einzelmaßnahmenförderung können Effizienzhausstandards mit zahlreichen weiteren Fördersegmenten ergänzt werden. Im ersten Teil des Seminars werden die Förderrandbedingungen und die praktische Umsetzung für den Neubau, im zweiten Teil die Besonderheiten bei den Förderungen beim Bauen im Bestand erläutert. Inhalte:
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung