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Die LBO-Reform "Gesetz für das schnellere Bauen" ist die vierte und umfangreichste LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. Sie wurde am 13. März 2025 durch den Landtag beschlossen und am 28.03.2025 im Gesetzblatt BW veröffentlicht. Die LBO-Novellierung tritt am 29.06.2025 in Kraft. Die Novellierung enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren mit der Ausweitung des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens und der Einführung einer Genehmigungsfiktion, der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und der Einführung einer Typengenehmigung. Außerdem zielt die Novellierung ab auf den Abbau baulicher Standards, insbesondere mit Vereinfachungen für das Bauen im Bestand. Die Ausführungsverordnung LBOAVO wird aufgehoben und die teilweise überarbeiteten Inhalte direkt in die LBO überführt.
Die wesentlichen Änderungen der Landesbauordnung im Überblick
Die Novellierung der LBO 2025 wird erläutert und die Auswirkungen auf Gebäudeplanungen und verfahrensrechtliche Abläufe werden aufgezeigt. Auf die vorangegangenen drei kleineren LBO-Novellierungen dieser Legislaturperiode im Jahr 2023 mit der Verankerung des Klimabelangs, der Anpassung des Abstandsflächenrechts und der Digitalisierung baurechtlicher Verfahren wird nochmals zusammenfassend eingegangen.
Zielgruppe des Seminars sind alle Fachrichtungen der Architektur, Architekt:innen im Praktikum sowie Bauverständige der Unteren Baurechtsbehörden und Mitarbeiter:innen von Bauämtern der Kommunen. Grundlegende Kenntnisse des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts werden vorausgesetzt.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung
Das Qualifizierungsprogramm liefert Kenntnisse zu Methoden und Prozessen des zirkulären Bauens und qualifiziert, diese in der täglichen Bau-, Planungs- und Beratungsarbeit einzusetzen.Modul 1 wieder am 29./30.01.2026