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Bauordnungsrechtliche Anforderungen beim Bauen im Bestand | 265028
Genehmigungspflichtige oder verfahrensfreie Projekte und baurechtlicher Bestandsschutz
Das Bauen im Bestand ist ein Thema mit deutlich wachsender Bedeutung. Das treffsichere Benennen der für ein geplantes Bauprojekt im Bestand geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen ist aufgrund des in unterschiedlichem Umfang greifenden baurechtlichen Bestandsschutzes und der mittlerweile zahlreichen Detailregelungen zur Privilegierung bestimmter Vorhaben höchst komplex. Genau dies ist aber notwendig, um einerseits rechtskonform zu planen, andererseits aber auch der Bauherrschaft keine unnötigen Aufwendungen aufzubürden. Aufgrund deregulierter baurechtlicher Verfahren fehlt im Kenntnisgabe- und vereinfachten Genehmigungsverfahren allerdings eine Prüf- und Beratungsfunktion durch die Baurechtsbehörde – damit liegt die Verantwortung alleine bei Ihnen.
Ziel des Tagesseminars ist es, Ihnen mehr Sicherheit bei der Identifizierung der maßgeblichen bauordnungsrechtlichen Anforderungen in Bestandsprojekten zu geben. Dazu werden zunächst die formellen Anforderungen – ist ein Projekt verfahrensfrei/welche baurechtlichen Verfahren sind möglich? – thematisiert.
Im Weiteren wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen baurechtlicher Bestandsschutz entsteht und welche Maßnahmen zu dessen Entschwinden führen. Darüber hinaus werden alle relevanten bauordnungsrechtlichen Anforderungen einschließlich der zugehörigen Privilegierungen dargestellt, erläutert und anhand praktischer Beispiele in Bezug zu Ihrer konkreten Arbeit gesetzt. Besondere Berücksichtigung finden auch die privilegierte Aufstockung um bis zu zwei Geschosse sowie die in der „LBO-Reform“ vorgesehenen Regelungen zum Bauen im Bestand.
Thematische Schwerpunkte sind u.a.:
- Renovieren, Sanieren, Umbauen – Was ist genehmigungspflichtig?
- Bedeutung, Entstehen und Vergehen des baurechtlichen Bestandsschutzes
- Abstandsflächenrecht – Nutzungsänderungen/bauliche Änderungen
- Aufstockung um zwei Geschosse
- Kinderspielplatzpflicht bei Aufstockungen oder Anbauten
- Vorbeugender Brandschutz: Anforderungen wegen höherer Gebäudeklasse – Rettungswege – bauliche Ertüchtigung – Kompensation
- Umstellung des traditionellen Rettungswegekonzepts mit notwendigem Flur in ein Konzept mit Brandschutz-Bereichen
- Anforderungen an Aufenthaltsräume in Keller- oder Dachgeschossen
- Barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen
- Notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradstellplätze – Mehrbedarf durch Nutzungsänderungen und bauliche Änderungen – Privilegierungen
- Anforderungen der allgemeinen Barrierefreiheit
- Sonderbauten in Regelgebäuden – Versammlungsstätten in anderen Gebäuden
Die in der LBO-Reform vorgesehenen brandschutzbezogenen Änderungen werden aufgezeigt und erläutert. Grundlegende Kenntnisse des Bauordnungsrechts werden vorausgesetzt. Bitte halten Sie eine aktuelle Fassung der LBO und LBOAVO bereit.
Referent:in
- Dipl.-Ing. Manfred Busch, Regierungsbaumeister, Baudirektor a.D., Landau

