Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Im Bereich der Hochbauplanung übernehmen Sie die Architekten-und Ingenieurleistungen gem. HOAI Lph. 1 bis 9 und bereiten die Grundsatzentscheidungen der Baumaßnahmen vor. Sie erstellen hierzu Sachstandsberichte und Beschlussvorlagen für die Kreisgremien und wirken bei Bedarfsplanungen, Machbarkeitsstudien, Wettbewerben, Auswahlverfahren (z.B. Fachplaner), Genehmigungsanträgen und Förderanträgen mit und setzen diese um. Ihnen obliegt die Budgetplanung der vor gesehenen Maßnahmen.
In Ihren Projekten nehmen Sie die Projektsteuerungsaufgaben und Projektleitung für den Bauherrn wahr. Hierzu gehört insbesondere die Koordination und Kontrolle der Projektziele, Projektablauf, Termine, Qualität und Baukosten.
In Ihre Zuständigkeit fällt ferner die baufachliche Betreuung von kreiseigenen Objekten, wie z.B. die Budgetplanung der Gebäudeunterhaltung, Umsetzung von Brandschutzvorgaben, Bewirtschaftung der Gebäudeergebenden baulichen Fragestellungen sowie entscheidungsreife Darstellung der Ergebnisse.
Änderungen des Aufgabenzuschnittes sind möglich.
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