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Reg.Nr.: 2004-4-08Aufgabe: Städtebauliche Planung für eine Neubebauung der Grundstücke Austrasse 59-93, 40-60 und 62
Auslober: Spar- und Bauverein e.V. Konstanz
Wettbewerbsart: Städtebaulicher Realisierungswettbewerb als begrenzt offener Wettbewerb
Zulassungsbereich: Landkreise Konstanz und Bodensee
Teilnahmeberechtigung: Freie Architekten und Freie Garten- und Landschaftsarchitekten in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten
Teilnehmer: 32 (25 Geloste + 7 Gesetzte)
Fachpreisrichter: F. Hack, Friedrichshafen; Hans Klumpp, Aichtal- Neuenhaus (V); Ch. Neis, Ulm; I. Bantel, SBKeG Konstanz; Anke Demuth, Konstanz
Wettbewerbssumme: 35.000,00 Euro
Preisgerichtssitzung: 18.03.2005
Die Verfasser entwickeln mit ihrer mäanderförmigen Baustruktur, einer Verzahnung der Freiräume eine übergeordnete, klar ablesbare städtebauliche Struktur. Im Dialog mit den Freiräumen der Nachbarbebauung entstehen Höfe mit unterschiedlichen Funktionen bei anspruchsvoller räumlicher Qualität. Eine Abfolge von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen entlang der Haupterschließung gibt dem Quartier seine eigene Identität. Wenngleich Bereiche einzelner Wohnungen im Innenhof von den viergeschossigen Baukörpern zu stark verschattet werden.Die angebotene drei- bis max. viergeschossige Bebauung ist konsequent aus der jeweiligen Situation entwickelt und weist eine architektonische Haltung in hoher Qualität auf. Sie lässt - bezogen auf die Kennwerte, Grundrissorganisation und angebotener Erschließung (Aufzug, Laubengang…) - eine wirtschaftliche und stufenweise Realisierung im Sinne des Auslobers erwarten.Die Vorschläge zum ökologischen Konzept werden anerkannt, sollten jedoch als Standard vorausgesetzt werden. Der Entwurf ist ein positiver Beitrag, bei dem man spürt, dass er sensibel aus dem Ort der umgehenden Bebauung und der Topographie entwickelt ist und durchaus überlegt auf das Thema des genossenschaftlichen Bauens eingeht.
Die Grundstruktur bilden vier Höfe, welche sich über die Austraße hinweg zu einer baulichen Einheit zusammenschließen. Eine zu starke Geschlossenheit wird durch die Auflösung der nördlichen und südlichen Sternseiten (die Anordnung von „Kuben“) entgegengewirkt. Die gepflasterten Höfe schaffen gemeinsame Vorzonen und Erschließungsbereiche für die angrenzende Bebauung, wodurch Gemeinschaften gefördert werden. Im nördlichen Bereich werden – entsprechend dem Geländeverlauf – die Höfe um ca. 1 m vom Straßenniveau angehoben und schaffen eine angenehme Zonierung zwischen öffentlicher Straße und gemeinschaftlich genutzter Privatfläche. Zwischen den Höfen bieten großzügige Freiflächen eine Durchgrünung, die sich über Straßengrün und Baumpflanzung verbinden. An der Bücklestraße, im Verlauf der bestehenden Straße, bildet das Verwaltungs- und Regiegebäude in sehr zurückhaltender Weise einen baulichen Auftakt. Die Länge der Austraße ist durch den Wechsel von Höfen und Grünflächen akzentuiert und fördert die Verkehrsberuhigung der Austraße.Für den Richtungsverkehr wird am östlichen Ende eine Wendekammer gesetzt und für den aus östlicher Richtung kommenden Verkehr eine Überfahrt angeboten. Für die fußläufige Erschließung werden zusätzlich Wegverbindungen in den Grünbereichen nördlich und südlich des Gebietes angeboten. In diesen Freiflächen, welche die Verbindung zur angrenzenden Bebauung herstellen, sind Mietergärten angeboten. Im westlichen Bereich werden unter Berücksichtigung des Baumbestandes an der Bücklestraße Grünbereiche mit Spielflächen für Kinder angeboten. Die notwendigen Stellplätze sind jeweils unter den Höfen untergebracht; dem Straßenraum werden nur einige Besucherstellplätze zugeordnet. Durch die Zuordnung der Stellplätze zu der Bebauung und die Hofstruktur ist eine abschnittsweise Realisierung gut umsetzbar. Die dreigeschossige Bebauung bietet über Laubengänge eine ökonomische Erschließung und kann sich flexibel an den Wohnraumbedarf anpassen. Für die gestellte Aufgabe wurde eine klare städtebauliche Figur und eine angemessene Siedlungsstruktur und Architektur gefunden.
Die Entwurfsverfasser entwickeln mit ihrem städtebaulichen Konzept einen orthogonalen Parzellenteppich, einen interessanten Ansatz für ein Quartier in einer differenzierten bestehenden Umgebung. Durch die geometrische Ordnung eines geviertelten Grundrasters, ergeben sich Variabilität und geometrisches Spiel des städtebaulichen Konzeptes. In dem geometrischen Raster entstehen 20, in unterschiedlicher Höhe drei- bis fünfgeschossige Punkthäuser in konsequenter Strenge und Ordnung, der Topographie folgend. Der Entwurf stellt eine alternative städtebauliche Struktur für eine „familienfreundliche Gartenstadt“ dar. An der mittleren Erschließung der Austraße liegen die drei- bis fünfgeschossigen Haustypen mit Aufzug, die auch in Typus und architektonischer Gestaltung eine hohe Flexibilität darstellen.Jedoch problematisch sind die dicht an der Erschließungsstraße liegenden Wohnungen und die Höhenentwicklung der fünfgeschossigen Häuser zum umgebenden Bestand. Unwirtschaftlich ist die hohe Anzahl der notwendigen Aufzüge. Die interessante Studie zu den möglichen Fassaden lässt eine anspruchsvolle architektonische Gestaltung erwarten. Freiflächen, halböffentliche Plätze, Gärten und Versickerungswald sind konsequent durchgestaltete Bereiche mit hoher Qualität. Der Entwurf ist ein überraschender, wertvoller und intelligenter Beitrag für genossenschaftliches Wohnen.
Acht dreigeschossige, sich nach Norden öffnende Hofhäuser, bilden die Grundstruktur des Entwurfs. Die vorgeschlagene Bebauung am Westrand des Grundstücks kann nicht befriedigen. Angenehm empfunden wird das abwechslungsreiche Kontaktieren der die Nachbarbebauungen gut mit einbeziehenden Grünbereiche beim Befahren und Begehen der Austraße. Die differenziert gedachte, aber nicht eindeutig erkennbare, Befahrung und Bespielung der Austraße in Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Zusatznutzungen (z.B. Kinderspielplatz) wird kritisch beurteilt. Der Großteil der Stellplätze ist in dezentral gelegenen Tiefgaragen vorgesehen. Allerdings mindern die oberirdisch angelegten Besucherstellplätze zwischen den Hofhäusern die Qualität des Straßenraumes. Der Vorschlag eines Quartierplatzes sowie die Möglichkeit, Mietergärten einzuplanen, wird begrüßt. Bei dem Entwurf handelt es sich um ein sehr klares, einprägsames und eigenständiges städtebauliches Konzept, bei dem allerdings der im Detail sehr schön ausgearbeitete und in seinen Grundrissen und in seiner architektonischen Haltung überzeugende Hofhaustyp an dieser Stelle nicht überzeugen kann. Gleiches gilt für die nicht geklärte Erschließungszone im Zentrum der Bebauung. Die Aussagen zu Ökologie und Energieeffizienz werden als wertvoller Beitrag gewürdigt.