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Reg.Nr.: 2004-2-01Aufgabe: Umbau und Neugestaltung des Gemeindehauses St. Georg in Riedlingen
Auslober: Katholische Kirchengemeinde St. Georg Riedlingen
Wettbewerbsbetreuung: Dipl.-Ing. Rolf R. Bürhaus, Weingarten
Wettbewerbsart: ealisierungswettbewerb als Einladungswettbewerb
Zulassungsbereich: EWR
Teilnahmeberechtigung: Architekten und Garten- und Landschaftsarchitekten in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten
Teilnehmer: 10
Fachpreisrichter: Heiner Giese, Rottenburg; Thomas Hirthe, Friedrichshafen; Hans Klumpp, Aichtal (V); Karin Meid-Bächle, Konstanz; Ralf Schneider, Rottenburg; Johann Suck, Riedlingen; Cesare August Stefano, Würzburg
Wettbewerbssumme: 23.050,00 Euro
Preisgerichtssitzung: 30.04.2004
Der Schlüssel für den „richtigen“ Umgang mit Bestand ist die exakte Analyse des Vorhandenen und der entschiedene Umgang mit Defiziten und Potentialen. Der vorliegende Entwurf erkennt im Saal des vorhandenen Gemeindehauses die entscheidende Schwachstelle. Während sich die vorhandenen Jugendräume in Größe und Lage hervorragend eignen, ist der bestehende Gemeindesaal nicht entwickelbar. Eine Sanierung seiner großen Hüllflächen erscheint aufwändig und ein Schallschutz von der Ziegelhüttenstraße wäre kaum herstellbar. Der Entwurfsverfasser schlägt deshalb vor, den Saal als neuer Baukörper im Süden des Bestandes entlang der Straße zu platzieren. Die Lage des Baukörpers bietet einen natürlichen Schutz vor der Straße und schafft gleichzeitig einen neuen Innenhof, über den auch die Zugänge erfolgen. Der vorgeschlagene Eingriff lässt dadurch je einen eigenständigen Bereich für die Jugendlichen und die Erwachsenen entstehen, der autonom und vielfältig nutzbar ist. Durch die Erweiterung wird die vorhandene nicht orthogonale Architektur einfühlsam fortgeführt. Die Dramaturgie der Räume wird gewahrt und in Teilen sogar gesteigert. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Inszenierung des Tageslichts, die die neuen Räume zu kostbaren Orten werden lässt. Allerdings erscheint die Breite des Saals unterdimensioniert. Die Wirtschaftlichkeit ist wegen der sparsamen Hinzufügungen und geschickten Nutzung des Bestandes als hoch zu bewerten. Ein ausgearbeitetes Energiekonzept ergänzt die nachhaltige Wirkung in bauphysikalischen und haustechnischen Belangen. Die abseitige Lage der Küche wird kontrovers diskutiert. Die Außenhaut des Gebäudes erhält am Altbau eine vorgehängte Fassade mit Faserzementplatten als Verkleidung (u-Wert ca. 2.25 W/m²K). Für den Neubau sieht der Architekt Leichthochlochziegel vor. Wärmetechnisch kann das Gebäude damit auf Niedrigenergiehaus-Standard gebracht werden. Damit sind die Voraussetzungen für weitergehende aktive Solarnutzungen geschaffen. Die Neugliederung des Baukörpers bewirkt, dass im Innenhof gegenüber dem jetzigen Zustand eine Lärmminderung von 10 – 15 dB und damit subjektiv mehr als eine Halbierung des Lärmempfindens erreicht wird. Bei den Gruppenräumen, sowohl im Jugend- wie im Erwachsenenbereich, wird entweder durch Grundrissgestaltung oder mit einfachen Mitteln erhöhter Schallschutz erreicht. Der Saal ist in seiner jetzigen Planungsphase nicht ausreichend funktionsfähig. Die äußerst zerklüftete Grundrisssituation des Gesamtraumes lässt sich raumakustisch nur schwer bewältigen; im Prinzip sind zwei kleine Teilsäle vorhanden, die notdürftig zu einem großen Saal gedoppelt werden können.
Die Verfasser entscheiden sich nach Abwägen für einen Abriss des Bestehenden und für einen Neubau des Gemeindehauses St. Georg. Der Entwurf schafft eine klare städtebauliche Situation. Ähnlich einer klösterlichen Anlage umschließen Gebäudeteile und großes Dach einen gemeinsamen Hof.Die Erschließung erfolgt über den Birkenweg. Die Eingangssituation ist klar und einladend. Bezüge zu Gemeindesaal und Foyer sind großzügig und übersichtlich. Der geschützte Platz bietet Fläche für Aktivitäten von Erwachsenen und Jugendlichen, wobei eine separate Freifläche für die Jugend auch unter dem großen Dach und der angrenzenden Grünfläche zu sehen ist. Im Innern besticht dieser Entwurf durch die Qualität der Räume zueinander. Über ein großzügiges Foyer werden Gemeindesaal und Sitzungssaal erschlossen, die bei größeren Gemeindefesten zu öffnen sind (ca. 170 m²). Positiv wird auch die Orientierung der Räume zum Hof gesehen, der dadurch zu einem Ort der Begegnung wird. Die Nebenräume liegen richtig und schaffen zur Ziegelhüttenstraße eine akustische und räumliche Abgrenzung. Die Anforderungen an das Raumprogramm wird erfüllt. Der Entwurf liegt mit seinen Werten an der unteren Grenze und lässt dadurch eine hohe Wirtschaftlichkeit der Investitions- und Folgekosten erwarten. Das Gebäude soll als Massivbau mit außenliegender Wärmedämmung im Bereich der hinterlüfteten Kupferfassade bzw. mit Sichtbetonbauteilen mit Kerndämmung errichtet werden. Mit bauüblichem Standard lassen sich damit U-Werte von ca. 0,25 W/m²K erreichen. Auf der Nord-West- und Südostseite ergeben sich durch die großen Fensterflächen solare Gewinne. Außenliegender Sonnenschutz ist hier vorgesehen und auch dringend erforderlich. Der hohe Dämmstandard und die kompakte Bauweise werden energetisch zu einem Niedrig-Energiehaus- Standard führen. Auf der Lärmseite liegen die Nebenräume, die Nutzräume sind daher vom Straßenlärm abgeschottet. Für den Innenhof wird gegenüber dem jetzigen Zustand (Vorplatz vom Saal) eine Lärmpegelminderung von 10 – 15 dB erzielt, was subjektiv mehr als einer Halbierung des Lärmempfindens entspricht. Durch das vorgesehene Massivhaukonzept lässt sich zwischen allen Bereichen ohne großen Aufwand erhöhter Schallschutz erreichen. Der Saal hat eine raumakustisch sehr günstige Form (Schuhschachtel) und kann für alle vorgesehenen Zwecke hervorragend genutzt werden, richtiger Ausbau vorausgesetzt. Trotz der wohlgeordneten Gebäudestruktur bleibt es fraglich, ob dieser Ansatz eine eindeutige Identität für die Gemeindemitglieder schaffen kann. Insgesamt stellt der Entwurf einen sehr interessanten Beitrag zur gestellten Aufgabe dar und überzeugt durch die Qualität in den Innen- wie auch den Außenbereichen.
Der Entwurfverfasser lässt die vorhandene Bausubstanz bestehen und erweitert sie in nordöstliche Richtung in einem Anbau. Der Anbau nimmt durch ein orthogonales Achsensystem zur vorhandenen Bebauung bezug. Das Raumprogramm ist erfüllt. Die Küche und Lagerflächen sind durch eine separate Andienung erschlossen. Der funktionale Trakt (Küche-Lager-WC) ist optimal angeordnet. Jugend- und Erwachsenenbereich sind klar gegliedert und separat erschlossen. Der Saal bleibt in seinem Zustand voll erhalten und öffnet sich zur Nordseite zusätzlich durch einen erwachsenen Freibereich und gewinnt dadurch an Qualität. Zusätzlich ist der Saal erweiterbar zum Foyerbereich. Die bisherige Formensprache wird respektiert, der Anbau wird sich höhenmäßig unterordnen. Die Trennung zwischen Jugend- und Erwachsenenbereich erfolgt durch einen verglasten Flurbereich. Genauso wie beim Erwachsenenbereich ist auch beim Zugang beim Jugendbereich ein Foyerbereich geplant. Die beiden Foyer sind durch einen kleinen Stichflur verbunden, so dass die Jugend- und Erwachsenenbereiche miteinander verbunden sind. Die erwähnte Option das Untergeschoss zu nutzen ist von der inneren Erschließung her bedenklich. Das Gebäude ist behindertengerecht, alle Funktionen sind im Erdgeschoss untergebracht. Das Verhältnis BRI/BGF liegt im wirtschaftlichen Bereich. Die Fassadenbekleidung besteht aus durchgefärbten Faserzementplatten. Trotz funktional gut gelösten Bereichen, erreicht der Entwurf nicht die erwartete Qualität. Z.B. Jugendbereich peripherisch angeordnet und höhenmäßig gleich wie Toilettenbereich. Der Entwurf trotz respektvollem Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz bleibt vom Ausdruck her gefangen und bringt nicht den erwarteten Beitrag. Die Außenhaut des Gebäudes soll mit Faserzementplatten verkleidet werden. Ohne größeren Aufwand lassen sich für die opaken Bauteile U-Werte von 0, 25 W/m²K erreichen. Die großen Fensterflächen ermöglichen hohe passive solare Gewinne, außenliegender Sonnenschutz ist jedoch zwingend erforderlich. Über Heizung und weitergehende Energiekonzepte äußert sich der Verfasser nicht. Der Jugendbereich wird verlagert und profitiert von der Abschirmung des Gebäudes, die übrige Situation bleibt unverändert. Die vorgesehen Lärmschutzwand bewirkt auf dem Freiplatz in der Summe wie eine Lärmpegelminderung von maximal 3 dB. Dies ist gerade Wahrnehmbar. Bauakustisch ergibt sich keine wesentliche Veränderung der vorhanden Situation. Die Abtrennung des Saales vom Foyer durch eine flexible Trennwand ist bauakustisch problematisch (geringe Schalldämmung), ebenso die Teilung des Saales. Hochwertige Veranstaltungen können nur dann gleichzeitig durchgeführt werden, wenn ein sehr aufwendiges Trennwandsystem ausgeführt wird.